- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Perspektiven für Bürgergeldempfänger auf dem Arbeitsmarkt
Jobcenter geht in Vermittlungsoffensive
Rund 13.700 Personen im erwerbsfähigen Alter beziehen vom Jobcenter des Kreises Gütersloh Bürgergeld – davon sind etwas mehr als die Hälfte Migranten, die zumeist aus Kriegs- und Krisenländern in den Kreis Gütersloh geflohen sind. Mit 15 Prozent bilden die Ukrainerinnen und Ukrainer die größte Gruppe. Mehr als die Hälfte von ihnen hat einen Berufs- oder Studienabschluss und ist damit höher qualifiziert als die Mehrheit aller Bürgergeldbeziehenden. „Wer einen handwerklichen Beruf erlernt hat oder in der Medizin tätig war, kann in der Regel schnell als Fachkraft vermittelt werden. Kaufmännische oder juristische Abschlüsse dagegen sind häufig nicht mit den Anforderungen des deutschen Systems kompatibel,“ erklärt Rolf Erdsiek, Abteilungsleiter Arbeit und Ausbildung beim Jobcenter. Hier gelte es, neue Perspektiven aufzuzeigen und Chancen zu schaffen. Erdsiek: „Viele Geflüchtete sind durchaus bereit, sich beruflich umzuorientieren. Es wäre wünschenswert, wenn Arbeitgeber ihnen eine Chance gäben, auch wenn sie die Anforderungen noch nicht zu hundert Prozent erfüllen.“ Erforderliche Qualifizierungen können – auch während einer bestehenden Beschäftigung – nachgeholt werden. Dafür stehen Fördermittel aus dem Qualifizierungschancengesetz und dem Aus- und Weiterbildungsgesetz zur Verfügung. Auch ein Praktikum zum vorherigen Kennenlernen kann über das Jobcenter vereinbart werden.
Durch die vielseitigen Weiterbildungsangebote haben die Arbeitssuchenden die Möglichkeit, sich vom Helfer zur Fachkraft zu qualifizieren. Insbesondere der Pflegebereich biete viele Perspektiven.
Seit Juni 2022 konnte das Jobcenter bereits rund 400 Ukrainerinnen und Ukrainern eine Arbeitsstelle vermitteln. Doch knapp 2.000 ukrainische Geflüchtete sind derzeit noch im Bürgergeldbezug. „Zu einer erfolgreichen Integration in die Gesellschaft, gehört besonders die Vermittlung einer Arbeitsstelle. Damit das gelingt, ist die Zusammenarbeit zwischen dem Jobcenter und den Arbeitgebern im Kreis Gütersloh jetzt enorm wichtig“, unterstreicht Erdsiek. Die Mehrheit der Arbeitssuchenden nimmt aktuell noch an einem Sprachkurs teil. Diesen schließen sie in der Regel mit dem Niveau B1 ab. Damit ist eine ausreichende Kommunikation in deutscher Sprache möglich, sodass die Absolventen bereit für die Integration in den Arbeitsmarkt sind.
Arbeitgeber, die Stellen zu besetzen haben, können sich bei dem Unternehmens- und Vermittlungsservice an allen drei Hauptstandorten des Jobcenters für die Auswahl geeigneter Bewerberinnen und Bewerber sowie die Beratung zu den jeweiligen Fördermöglichkeiten erkundigen. Das Jobcenter bietet außerdem regelmäßige Aktionen wie beispielsweise Bewerbertage oder Job-Speed-Datings an.
Kontaktdaten:
- Standort Gütersloh für das mittlere Kreisgebiet: Matthias Harman und Kerstin Proposch 05241/ 85-4466 oder -4335.
- Standort Halle/Westfalen für das nördliche Kreisgebiet: Alexandra Butzner und Cäcilia Gruhn 05241/ 85-4825 oder -4847.
- Standort Rheda-Wiedenbrück für das südliche Kreisgebiet: Gerd-Peter Lersch 05241-85-4464.
Zum Thema: Zuschüsse und Förderleistungen
Unternehmen können sich an den Unternehmens- und Vermittlungsservice des Jobcenters wenden. Dieser unterstützt Arbeitgeber im Kreis Gütersloh in allen Belangen rund um das Thema Personalgewinnung. Dazu gehören sowohl die Vermittlungsarbeit als auch bedarfsgerechte Fördermöglichkeiten. Folgende Leistungen werden angeboten:
- Eingliederungs- und Lohnkostenzuschüsse
- Ein Praktikum
- Eine befristete sozialversicherungspflichtige Probebeschäftigung
- Eine Einstiegsqualifizierung zur Ausbildungsvorbereitung
- Eine Prämie bei der Umwandlung eines Mini-Jobs in ein höherwertiges Arbeitsverhältnis