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Kreishaus Gütersloh
Stalag-Kompromiss passiert den Kreistag
Kostenbegrenzung und Einbindung des Fördervereins Stalag
Erstens: Die Begrenzung der vom Kreis Gütersloh zu tragenden Betriebskosten für die Gedenkstätte auf 210.000 Euro (5 Prozent der Gesamtbetriebskosten) pro Jahr zuzüglich eines Inflationsausgleichs. Dies steht unter dem Vorbehalt, dass die Gesamtfinanzierung (Investitions- und Betriebskosten) sichergestellt ist.
Zweitens: Landrat Sven-Georg Adenauer wird auf dieser Basis beauftragt, eine entsprechende Absichtserklärung mit den weiteren Kooperationspartnern zu unterzeichnen. Er wirkt an der Ausgestaltung der Stiftung mit und bringt dort die Interessen des Kreises Gütersloh ein (u.a. Stimmrecht im Stiftungsrat). Drittens: Die Interessen des bestehenden Fördervereins der Gedenkstätte sollen in allen weiteren Planungen und Verhandlungen angemessen berücksichtigt werden. Auch der Kreis Gütersloh und die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock sind in den weiteren Prozess einzubinden und daran zu beteiligen.
Neues Finanzkonzept folgt zur ursprünglichen Planung
Wesentliche Änderungen aus dem Kompromiss-Vorschlag sind folgende: Eine Geländeverkleinerung des Gedenkstättenanteils in Bezug auf das Gelände der Landespolizeischule ist geplant. Die jetzige Zufahrt zum Polizei-Gelände wird beibehalten. Ein großes Besucherzentrum wird es nicht geben, lediglich einen kleinen Eingangsbau. Realisiert werden sollen aber alle Zeitschichten der Stätte: Stammlager, Internierungslager und Sozialwerk.
Durch Reduktion der zu erwartenden Besucher von 200.000 jährlich auf 75.000 ergibt sich eine Reduktion in der Personalausstattung. Dadurch sinken die Betriebskosten von ursprünglich 5,6 auf 4,2 Millionen Euro pro Jahr. Auf große Neubauten wird verzichtet, Bestandsgebäude werden umfangreich saniert. Die Ausstellung entsteht weitgehend in den Bestandsgebäuden und im Freiraum. Da die Ausbildungsstätte der Landespolizei erst in Teilen verlagert werden muss, können Sanierung, Erweiterung und Fertigstellung der Gedenkstätte erst in einigen Jahren erfolgen. Dazu wurde eine Baukostensteigerung von rund 20 Millionen Euro eingepreist. Nach Vorstellung der Politik im Kreistag sollte der Invest auf 50 Millionen Euro gedeckelt werden. Die Planungsgrundlage sieht 64 Millionen vor.
Kommunale Familie trägt Kosten mit Land und LWL
Auf der Basis von zu erwartenden 4,2 Millionen Euro jährlichen Kosten entfielen auf den Kreis Gütersloh 210.000 Euro (5 Prozent), auf den Kreis Paderborn beispielsweise 84.000 Euro (2 Prozent). Der Gesamtbetrag, den die kommunale Familie aus OWL aufbringt, sind 808.000 Euro (zirka 19 Prozent). Hinzu kommen als weitere Finanzierungssäulen der Betriebskosten der Anteil des Landes 966.000 Euro (zirka 23 Prozent) und des LWL 2,43 Millionen Euro (zirka 58 Prozent).
Die zukünftige Gedenkstätte soll sich in Trägerschaft einer Stiftung befinden, die voraussichtlich in 2024 errichtet werden soll. Sie wird aus folgenden Gremien bestehen: Stiftungsrat, Vorstand, wissenschaftlicher Beirat, gesellschaftlicher Beirat und Geschäftsführung. Wichtige Beschlüsse sollen einer Zweidrittelmehrheit bedürfen.