Abteilung Straßenverkehr informiert

Online-Termin buchen, Wartezeit vermeiden

Zu finden ist dies unter termine-strassenverkehr.kreis-guetersloh.de

„Bedauerlicherweise wird unser Terminbuchungssystem gerade viel zu wenig in Anspruch genommen. Es ist zu beobachten, dass diejenigen, die ohne Termine kommen, regelmäßig äußerst lange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen“, stellt Bernhard Riepe, Leiter der Abteilung Straßenverkehr, fest.

In der Zulassungsstelle gehen die langen Wartezeiten inzwischen auch mit einem sichtbar überfülltem Wartebereich einher. Durch viele Terminbuchungen im Vorfeld könnte sich das deutlich besser regeln lassen. Die hohe Anzahl von Spontankunden hat bereits dazu geführt, dass einzelne Dienstleistungen – wie der Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und die Erteilung von Einzelgenehmigungen – nur noch mit Termin angeboten werden können.
In der Führerscheinstelle zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Hier wird die Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis auch nur mit Termin direkt bearbeitet. In der Führerscheinstelle hat zuletzt weniger als ein Drittel der Kundinnen und Kunden im Vorfeld einen Termin gebucht, der Rest kommt spontan.

„Dieses Verhältnis möchte ich mindestens umkehren“, so Riepe. „Deshalb werbe ich noch einmal ausdrücklich dafür, dass sich Kundinnen und Kunden im Vorfeld einen Termin buchen. Das hilft uns, das Termingeschäft besser zu planen“, betont Riepe.

Beim Führerscheinumtausch bittet die Führerscheinstelle die entsprechenden Anträge weiterhin postalisch einzureichen, eine persönliche Vorsprache ist hierfür nicht erforderlich. Dadurch entfallen für Kundinnen und Kunden Fahrt- und Wartezeiten und auch die Bearbeitungszeiten für den Führerscheinumtausch verkürzen sich. Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/themen/auto-verkehr-mobilitaet/ zur Verfügung. Benötigt wird zudem eine Kopie vom Personalausweis und vom bisherigen Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.

Zur Erinnerung: Bis zum 19. Januar 2025 sind die Geburtsjahrgänge 1971 oder jünger aufgerufen, ihren grauen und rosafarbenen Papierführerschein in einen EU-Kartenführerschein zu tauschen.