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Gesundheitsausschuss fasst Beschlüsse einstimmig
Förderung Medizinstudierender und Gebührensatzung Rettungsdienst
Ab dem 1. Januar 2025 wird die finanzielle Förderung jährlich für acht Studierende der Humanmedizin zur Verfügung stehen. Damit ergibt sich für den Kreis Gütersloh ein Fördervolumen von bis zu 19.200 Euro. Die Fördermaßnahme ist zunächst für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2026 vorgesehen und wird nach dieser Phase evaluiert.
Ebenfalls einstimmig passierte die Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst den Ausschuss. Ziel ist es hier, eine entstandene Unterdeckung des Haushalts auszugleichen. Dies soll bis zum Jahresende 2028 erfolgt sein.
Darüber hinaus verabschiedete der Ausschuss ein Papier zur Krankenhaus-Bedarfsplanung, das jetzt auf den Weg nach Detmold geht. Darin bittet der Kreis Gütersloh um die Berücksichtigung seiner Forderungen, um eine zukunftsfähige Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen. Insbesondere das St. Lucia Hospital in Harsewinkel, das eine entscheidende Rolle bei der Versorgung geriatrischer Patienten im Kreis Gütersloh und Kreis Warendorf sowie zur Entlastung der Akutkrankenhäuser in der Region spielt, steht im Fokus dieser Bemühungen. Der Kreis Gütersloh betont, dass insbesondere in Anbetracht des demografischen Wandels eine flächendeckende geriatrische Versorgung unverzichtbar ist, um den wachsenden Bedarf angemessen zu decken.