Jugendhilfeausschuss

Zuschüsse für Kinder- und Jugendfreizeiten erhöht

Der ursprüngliche Antrag des Kreisjugendrings Gütersloh sah eine Verdoppelung der Zuschüsse für die Kinder- und Jugendfreizeiten vor. Begründet ist dies mit Preissteigerungen, insbesondere bei der Unterkunft, Verpflegung und den Reisekosten. Der Kompromissvorschlag beinhaltet weiterhin die Verdoppelung des Zuschusses für die Kinder und Jugendlichen. Die Zuschüsse für die Betreuerinnen und Betreuer wurden reduziert und nicht um neun, sondern um einen Euro angehoben. Die neu festgelegten Zuschüsse gelten nun bis zum Ende des aktuellen Kinder- und Jugendförderplans. 

Der Kinder- und Jugendförderplan wird für einen Zeitraum von fünf Jahren aufgestellt. Zuvor berät sich die Abteilung Jugend mit den Kommunen und den freien Trägern, um die Bedarfe zu ermitteln. Auf der einen Seite gibt die Laufzeit dieses Plans den Verbänden die Sicherheit, dass die vereinbarten Zuschüsse gezahlt werden. So können sie die zugesicherten Gelder einplanen. Auf der anderen Seite können die Kommunen und der Kreis mit den Positionen den Haushalt planen. Über den neuen Kinder- und Jugendförderplan, der ab 2027 in Kraft treten soll, wird im kommenden Jahr beraten.

Die Anpassung der Zuschüsse im Förderplan bedeuten für den Haushalt 2025 einen Mehrbedarf von 65.000 Euro.