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Beirat Untere Naturschutzbehörde
Verlängerung der Naturdenkmalverordnung des Kreises Gütersloh
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes, natürlich entstandenes Landschaftselement. Es wird auch Einzelschöpfung der Natur genannt. Im Kreisgebiet gibt es derzeit 82 Naturdenkmäler. Hauptsächlich einzeln stehende, eindrucksvoll gewachsene Bäume. Auch Findlinge und kleine ehemalige Steinbrüche lassen sich vereinzelt in dieser Liste finden.
Die Festsetzung der Naturdenkmäler erfolgt nach Paragraph 28 des Bundesnaturschutzgesetzes. Danach ist eine Festsetzung von Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechenden Flächen bis fünf Hektar möglich, etwa von einzelnen Bäumen, Baumgruppen oder Alleen. Aber auch viele weitere Naturvorkommnisse wie Findlinge, Steinbrüche oder Wasserflächen können geschützt werden.
Die Kriterien, welche Naturdenkmäler ausgewiesen werden, sind zum einen die gesetzlichen und zum anderen die fachlichen Kriterien. Unter die gesetzlichen Kriterien fallen wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe sowie Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Merkmale des Landschaftselements sind unter den fachlichen Kriterien zusammengefasst. Beispiele sind Größe, Alter, Schäden, Krankheiten, Erscheinungsbild und Entwicklungsmöglichkeiten am Standort.
Ist ein Naturdenkmal festgesetzt, besteht ein Verbot aller Handlungen, die zu Beschädigungen oder zur Beseitigung des Denkmals führen könnten. Während der Kreis die Pflege des festgesetzten Naturdenkmals übernimmt, liegt die Verkehrssicherungspflicht auch nach der Verkündung weiterhin beim Eigentümer.
Neu ausgewiesen wird eine Naturdenkmalverordnung in Gebieten in denen noch kein Landschaftsplan in Kraft ist. Das betrifft sowohl die Innenbereiche aller Kommunen im Kreisgebiet als auch den Außenbereich der Kommunen Rietberg, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Herzebrock-Clarholz, Harsewinkel, Verl und Versmold.
Eine geografische Karte mit dem Geltungsbereich der bereits in Kraft getretenen Landschaftspläne findet sich im Geoportal auf der Internetseite des Kreises Gütersloh.
Bisher liegen 15 Vorschläge zur Neuausweisung von Naturdenkmälern bei der Unteren Naturschutzbehörde vor. Darunter ausschließlich Bäume, welche von Kommunen, Privatpersonen und Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagen wurden.
Ansprechpartner für Neuvorschläge (möglich noch bis zum 1. April) ist Luis Ritzenhoff. (Telefon: 05241/85-2765, E-Mail: l.ritzenhoff@kreis-guetersloh.de)
(pra)