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Vortrag von Dr. Herbert Kaiser
Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung
In einer Patientenverfügung können Menschen festlegen, welche diagnostischen, medizinischen und pflegerischen Maßnahmen in bestimmten Situationen gewünscht oder abgelehnt werden. Eine Stellvertreterregelung ist eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung. Dem Stellvertreter kommt die Aufgabe zu, die Patientenverfügung im Sinne des Patienten umzusetzen - sofern dieser nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Der Stellvertreter kann durch eine Vollmacht bestimmt werden. Dadurch ist es möglich, eine gerichtlich angeordnete Betreuung zu vermeiden.
Im Vortrag sollen die Grundlagen von Patientenverfügung, medizinischer Vollmacht und Betreuungsverfügung erläutert werden. Es bleibt anschließend Zeit für Fragen und zur Diskussion. Für weitere Informationen steht die BIGS unter 05241/85 2882 zur Verfügung.