- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Mietniveau-Erhebung im Kreis Gütersloh
Vermietende erhalten Fragebogen zu Wohnungsmieten
Mit den erhobenen Daten sollen die qualifizierten Mietspiegel der 13 Kommunen im Kreis Gütersloh neu erstellt werden. Gleichzeitig werden die angemessenen Wohnkosten für diejenigen, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern (Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung) erhalten, an die derzeitige Wohnungsmarktsituation angepasst. Ergebnisse sollen Mitte des Jahres 2024 vorliegen.
Alle Vermietenden im Kreis Gütersloh erhalten mit ihren Grundsteuerbescheiden Anfang des Jahres einen Fragebogen. Die Teilnahme an der Befragung ist nach dem Mietspiegelreformgesetz, das am 1. Juli 2022 in Kraft getreten ist, verpflichtend. „Die Vermietenden werden gebeten, die Mietniveau-Erhebung zu unterstützen und zu einer möglichst breiten Datengrundlage zu verhelfen, indem sie den Fragebogen bis zum 1. März 2024 ausfüllen und zurückschicken“, bittet Kathrin Meister, Abteilungsleiterin Leistungen im Jobcenter. Die Teilnahme an der Befragung ist kostenlos. Dem Anschreiben liegt hierfür ein vorfrankierter Rückumschlag bei. Auch eine Rückmeldung über das Internet sowie bei einigen Städten und Gemeinden zusätzlich direkt vor Ort ist möglich. Die Vermietenden werden in einem gemeinsamen Anschreiben des Landrates des Kreises Gütersloh Sven-Georg Adenauer und der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister um Mitwirkung gebeten.
Mit der Erfassung und Auswertung der Daten hat der Kreis Gütersloh das Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH aus Hamburg beauftragt. Das Forschungsunternehmen verfügt über umfassende Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln und Durchführung von
Mietwerterhebungen. Abgefragt werden vor allem die Eigenschaften der Wohnung wie beispielsweise Größe, Ausstattung, Lage, Baualter sowie die Höhe der Miete und der Nebenkosten.
Mit dem Anschreiben werden neben dem Fragebogen auch Hinweise zum Datenschutz sowie Erklärungen dazu übermittelt. Zudem werden Ansprechpartner benannt, die bei Fragen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung stehen. Die Daten unterliegen strengen Datenschutzbestimmungen und dienen ausschließlich der Erstellung der Mietspiegel und der Anpassung der angemessenen Wohnkosten nach den Sozialgesetzbüchern II und XII. Eine anderweitige Nutzung der Daten ist ausgeschlossen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt in anonymisierter und zusammengefasster Form.
Dieses Vorgehen wurde zwischen dem Kreis Gütersloh sowie allen Städten und Gemeinden gemeinsam abgestimmt. Die Federführung für dieses Projekt liegt in der Abteilung Leistungen des Jobcenters Kreis Gütersloh in Abstimmung mit der Abteilung Soziales, unterstützt durch die Abteilungen Geoinformation, Kataster und Vermessung sowie Bauen, Wohnen, Immissionen.
Neben den Datenschutzbeauftragten des Kreises Gütersloh und aller Kommunen im Kreis Gütersloh sind auch der Mieterbund OWL e.V. und Vertreter der Wohnungswirtschaft (Verband Haus & Grund OWL e.V., Haus & Grund Gütersloh e.V., Verband Wohneigentum e.V., Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. und der Gütersloher Maklerverein e.V.) in das Verfahren eingebunden und unterstützen die erneute Datenerhebung.
Bereits vor vier Jahren hatte der Kreis Gütersloh gemeinsam mit den Städten und Gemeinden eine Befragung von Vermietenden durchgeführt. Sowohl Privatvermietende als auch Wohnungsunternehmen hatten sich an der Abfrage in großem Umfang beteiligt. So konnte erneut für jede Kommune im Kreis Gütersloh ein qualifizierter Mietspiegel erstellt werden. Gleichzeitig wurden die von der Rechtsprechung geforderten Richtwerte für angemessene Wohnkosten nach dem Sozialgesetzbuch aktualisiert. Durch die erneute gemeinsame Befragung und Auswertung der Daten reduziert sich der Aufwand für Vermietende und Verwaltung erheblich. „Die dann aktuellen Mietspiegel werden allen Beteiligten neutral und kostenlos Orientierung auf dem Wohnungsmarkt geben. Dies hilft sowohl Vermietenden als auch Mietenden“, ist sich Meister sicher.
Zum Hintergrund:
Qualifizierte Mietspiegel
Der qualifizierte Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete im frei finanzierten Wohnungsbau. Er wird nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermietenden und Mietenden anerkannt (§ 558d BGB). Auf Grundlage eines Mietspiegels können sich sowohl Vermietende als auch Mietende einen Überblick über das Mietpreisgefüge bei frei finanzierten Wohnungen verschaffen. Damit bildet er die Basis für die Gestaltung der Mieten vor Ort. Mit Hilfe des Mietspiegels können sich beide Seiten auf einen fairen Ausgleich bei der Festlegung der Miete verständigen und so Streitigkeiten vermeiden. Dem Mietspiegel kommt somit auch eine wichtige sozialpolitische Bedeutung zu. Der Mietspiegel bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Angemessene Wohnkosten im Rahmen der Hilfen zum Lebensunterhalt
Der Kreis Gütersloh ist gesetzlich verpflichtet, die angemessenen Kosten der Unterkunft für Menschen zu übernehmen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen. Was dabei angemessen ist, also vor allem, was die Wohnung kosten darf, muss sich am aktuellen Mietkostenniveau vor Ort orientieren. Bei der Ermittlung der angemessenen Unterkunftskosten dürfen auch diejenigen Mietverhältnisse berücksichtigt werden, die dem sozial geförderten Wohnungsbau unterliegen. Die daraus resultierende Mietpreisübersicht bietet eine Grundlage für das Jobcenter und das Sozialamt zur Festlegung der angemessenen Kosten der Unterkunft.