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Weiberfastnacht und Rosenmontag
Kreishaus Gütersloh an beiden Tagen geöffnet
An Rosenmontag, 12. Februar, sind die Kreishäuser grundsätzlich geöffnet. Mitarbeitende des Kreises können an den beiden Tagen ihren Dienst ab 12 Uhr beenden, um Karneval zu feiern. Dafür müssen sie sich Überstundenausgleich oder Urlaub nehmen. Aus diesem Grund ist es möglich, dass Bürgerinnen und Bürger ihre gewünschten Ansprechpersonen nicht erreichen. In allen Abteilungen ist jedoch mindestens ein Notdienst eingerichtet, der sicherstellt, dass Bürgerinnen und Bürger während der normalen Öffnungszeiten einen Ansprechpartner haben.