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Architektentreff
Bauordnung in neuer Fassung auf der Tagesordnung
Zu Beginn begrüßte Landrat Sven-Georg Adenauer die Teilnehmenden im Sitzungssaal. „Ich bin begeistert, wie viele von Ihnen gekommen sind“, so Landrat Adenauer. „Der Kreis Gütersloh möchte als Behörde die Bauvorhaben – vor allem den Wohnungsbau – ermöglichen und nicht hindern.“ Nach der offiziellen Begrüßung startete Fachdozent Müser mit seinem Vortrag zu den Änderungen in der Bauordnung, die mit Beginn des Jahres in Kraft getreten sind. Die wesentlichen Änderungen ging er gemeinsam mit den Teilnehmenden durch und gliederte seinen Vortrag in 3 Abschnitte, welche er thematisch zusammenfasste.
Im ersten Teil befasste sich Müser mit der Umsetzung von Klimaschutz und energetischen Maßnahmen. Dazu zählt beispielsweise die Solardachpflicht, die bei gewerblichen Neubauten bereits ab 2024 greift. Für private Neubauten tritt die Pflicht ab 2025 in Kraft. Im zweiten Teil thematisierte der Referent bauordnungsrechtliche Verfahren und ging unter anderem dezidierter auf Teilungen von Grundstücken, die Neueinführung der ‚kleinen‘ Bauvorlageberechtigung wie auch auf Möglichkeiten von Abweichungen ein. Im letzten Teil erläuterte Müser Anpassungen bei den Gebäudeklassen, Abstandsflächen und Beteiligung der Nachbarn.
Es ist davon auszugehen, dass es noch weitere Anpassungen der Landesbauordnung NRW in den nächsten Jahren geben wird, da die Landesregierung laut Koalitionsvertrag eine „regelmäßige Überarbeitung“ vorsieht.
Wie die Planerinnen und Planer sowie die Behörden mit Entwässerungsanträgen umzugehen haben, erklärte Philip Dreier, Leiter der Unteren Wasserbehörde der Abteilung Tiefbau. Die Vorgehensweise bei den Anträgen musste angepasst werden, da es auch in dem Bereich gesetzliche Änderungen gab. Um auch hier das Verständnis zu pflegen und um gegenseitig Problemstellungen zu erkennen, ist auch auf dieser fachlichen Ebene ein Austausch wertvoll.