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Bundestagswahl 2025
Kreiswahlleiterin: Keine Eile mit Briefwahlanträgen
„Es gibt hierfür jetzt überhaupt keine Eile“, so die Kreiswahlleiterin. „Die Fristen für die Briefwahlanträge sind genauso wie bei regulären Bundestagswahlen.“ Nach dem 13. Januar werden die Wahlbenachrichtigungen versandt. In denen wird wie üblich beschrieben, auf welche Art und Weise und mit welchen Angaben zur Person man Briefwahl beantragen kann, zum Beispiel mit dem aufgedruckten QR-Code. Die Kreiswahlleiterin bittet die Bürgerinnen und Bürger deshalb, erst ab Zugang der Wahlbenachrichtigung Briefwahl zu beantragen. „Es bringt deshalb nichts, die Briefwahl schon jetzt zu beantragen, weil die Kommunen voraussichtlich erst ab Ende der ersten Februarwoche Stimmzettel haben, die man den Antragstellern zusenden kann“, so die Kreiswahlleiterin. Grund dafür sei, dass die Zulassung der Wahlkreiskandidaten und Partei-Landeslisten erst dann abgeschlossen sei. Hat man die Briefwahlunterlagen zugestellt bekommen, dann ist allerdings mit der der Rücksendung des roten Wahlbriefs Eile geboten.
Zum Thema: Der Bundestagswahlkreis 130 Gütersloh 1 umfasst den Kreis Gütersloh ohne die Stadt Werther, die zum Bundestagswahlkreis Bielefeld – Gütersloh II gehört, sowie ohne die Stadt Schloß Holte-Stukenbrock, die zum Bundestagswahlkreis Höxter – Gütersloh III – Lippe II gehört.