Vom Papierführerschein zum EU-Kartenführerschein

‚Lappen‘ müssen spätestens im Januar 2025 umgetauscht sein

„Bürgerinnen und Bürgern steht es frei, den Antrag entweder postalisch bei der Führerscheinstelle des Kreises einzureichen oder den Antrag im Bürgerbüro vor Ort zu stellen“, erklärt Elena Hoerner, Leiterin der Führerscheinstelle. Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/fuehrerscheine zur Verfügung. Benötigt werden zudem eine Kopie vom Personalausweis und vom bisherigen Führerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto.

In der nächsten Stufe des Umtausch-Plans folgen dann die EU-Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Diese müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden.

Es folgen jährlich weitere Fristen, so dass bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine umgetauscht sein müssen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Hintergrund der Umtauschaktion ist, Führerscheine künftig EU-weit zu vereinheitlichen und fälschungssicherer zu machen. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer zentralen Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Informationen zum Thema Führerscheinumtausch und weiteren Dienstleistungen gibt es auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/fuehrerscheine/.