Internationale Wochen gegen Rassismus 2025

Neutralität bewahren – Haltung zeigen

Fünf Personen präsentieren ein Plakat zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus 2025
Gaben Lehrkräften und Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern Orientierung im Umgang mit politischer Neutralität im Schulkontext (v. l.): Bettina Heilmann (DGB-Bildungswerk), Manfred Diekenbrock (Referent und DGB-Bildungswerk), Manuel Erdmeier (Leiter der Abteilung Kommunales Integrationszentrum, Kreis Gütersloh), Anja Kottmann (Abteilung Kommunales Integrationszentrum, Kreis Gütersloh) und Sabine Heidjann (Regionalkoordinatorin Schule ohne Rassismuss – Schule mit Courage, Abteilung Kommunales Integrationszentrum, Kreis Gütersloh)

Lehrkräfte und Sozialarbeiter haben den Auftrag, Schülerinnen und Schüler zu politisch mündigen Menschen zu erziehen. Die Kinder und Jugendlichen sollen lernen, ihre eigene Meinung zu vertreten und gleichzeitig andere Meinungen zu achten. Die Lehrkräfte müssen dazu eine Gesprächskultur fördern, in der Fakten im Zentrum der Diskussion stehen und verschiedene Meinungen toleriert und respektiert werden. Im Schulalltag suchen Schülerinnen und Schüler bei ihren Lehrerinnen und Lehrern nach Orientierung und fragen nach einer Einordnung der politischen Ereignisse. Viele Lehrkräfte sind dabei verunsichert, wie sie die Balance zwischen ihrer eigenen politischen Meinung und der gesetzlichen Neutralitätspflicht in der Praxis erreichen und ihren Pflichten als Lehrkraft gegenüber dem Rechtsstaat gerecht werden können.

 

Laut Referent Diekenbrock dürften Lehrkräfte politisch Stellung beziehen, solange sie ihre Meinung als solche kenntlich machen und andere Ansichten respektieren. Lehrkräfte könnten politische Standpunkte zusammen mit ihren Schülerinnen und Schülerin im Unterricht analysieren. Demokratiefeindliche Positionen dürften im Hinblick auf die Anforderungen des Grundgesetzes untersucht werden. Ansichten, die nicht im Einklang mit dem Grundgesetz stehen, dürften als demokratiefeindlich bezeichnet werden. „Es ist wichtig, sich den Handlungsspielraum zu bewahren und nicht präventiv auf bestimmte Aussagen zu verzichten, weil unterstellt werden könnte, dass man parteipolitische Absichten verfolge“, sagt der pensionierte Lehrer.

 

Orientierung dabei gebe der Beutelsbacher Konsens. Dieser gilt als Grundlage der politischen Bildung und setzt sind aus drei Leitgedanken zusammen:

  1. Überwältigungsverbot: Schülerinnen und Schüler dürfen nicht mit politischen Meinungen überwältigt und so daran gehindert werden, sich ein eigenes Urteil zu bilden.
  2. Kontroverses in der Wissenschaft und Politik muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen. Es müssen unterschiedliche Standpunkte offengelegt und besprochen werden. Eine Neutralitätspflicht der Lehrkraft fordert das Kontroversitätsgebot allerdings nicht.
  3. Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, die politische Situation der Gesellschaft zu analysieren und eigene Mittel und Wege zu finden, die politische Lage selbst zu beeinflussen.

 

Als Lehrkraft sei es dabei wichtig, den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern zu bewahren, so der pensionierte Lehrer. Lehrkräfte müssen Souveränität zeigen und authentisch sein. Entscheidend sei, dass die Lehrkräfte und die Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter von den Kindern und Jugendlichen akzeptiert werden. Vertrauen sei dabei essenziell.

 

Lehrer sind per Gesetz zur Neutralität verpflichtet. Sie müssen sich für die freiheitlich demokratische Grundordnung und das Grundgesetz einsetzen und diese schützen. Trotz dessen genießen auch Lehrkräfte die durch das Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit. Diekenbrock bot den Anwesenden einen Einblick in die Gesetzeslage und schuf im Rahmen des Seminars einen Raum für den offenen Austausch. Lehrkräfte, Sozialarbeiter und weitere Personen im schulischen Kontext diskutierten über Ihre Erfahrungen, Ansichten, aber auch Verunsicherungen mit politischer Neutralität im Unterricht.