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Jugendamt
Hilfe, die ankommt
Aktuell ist Ferienzeit. Es ist das Jugendamt, das diese Freizeiten finanziell unterstützt. Auch die Arbeit in den Jugendzentren hier zu Hause berät das Jugendamt in fachlicher Hinsicht – gesetzlich so gewollt. Die Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VIII.
Lisa Wendt leitet die ist Regionalstelle Nord in Halle/Westf. Ihre Chefin ist Ilona Overath, von Haus aus Diplom-Sozialarbeiterin. Sie leitet die Abteilung. Im Gespräch erklären die beiden, wo und wie die Hilfen des Jugendamtes ankommen.
Im Kreis Gütersloh betreiben drei Kommunen ein eigenes Jugendamt: Rheda-Wiedenbrück, Gütersloh und Verl. Der Kreis Gütersloh hat drei Regionalstellen, die sich um die Belange vor Ort kümmern:
Regionalstelle Nord
zuständig für die Kommunen: Borgholzhausen, Halle, Steinhagen und Werther
Regionalstelle West
zuständig für Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz und Versmold
Regionalstelle Ost
zuständig für Langenberg, Rietberg, Schloß Holte-Stukenbrock
Aufgaben wie etwa die Kita-Bedarfsplanung übernehmen die Kolleginnen und Kollegen, die seit wenigen Wochen im Kreishaus II in Gütersloh ihren Arbeitsplatz haben.
Hilfe von der Schwangerschaft bis zum 18. Geburtstag
Wichtige Hilfen für Familien sind in den drei Regionalstellen angesiedelt: Die Jugendsozialarbeit oder die ‚frühen Hilfen‘. Hier unterstützen die Fachkräfte Familien – von der Schwangerschaft bis längstens bis ein Kind 18 ist. „Regionalstellen sind unsere zentralen Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Durch die jeweils örtliche Nähe zu den Kommunen wollen wir eine gute Erreichbarkeit für alle gewährleisten. Für die Familien, aber auch für die Institutionen drum herum, wie Kitas, Schulen oder Beratungsstellen“, sagt Overath.
Eltern werden bei der Betreuung und Förderung ihrer Kinder unterstützt. Beispiel: Eine Familienhebamme wird gefunden, wenn dadurch einer Familie gerade in der Anfangszeit mit einem Säugling geholfen werden kann.
Die Arbeit ist vielfältig. Unter das Dach des Jugendamtes fällt auch die Arbeit der Kreisfamilienzentren.Darüber werden zum Beispiel die Babybesuchsdienste organisiert. Ein weiteres Beispiel, das viele Eltern kennen: Die so genannten ‚Berufsparcourse‘ im Kreisgebiet – die Jugendliche beim Übergang in den Beruf unterstützen.
Familien können auch die so genannten ‚Eingliederungshilfen‘ in Anspruch nehmen. Das sind Hilfen, die Kinder und Jugendliche erhalten, wenn es um die seelische Gesundheit im jungen Lebensalter geht. Hier geht es zum Beispiel im Schulalltag um eine Lerntherapie oder den Einsatz einer Schulassistenz
Was tun bei Trennung und Scheidung? Wie finden die Eltern eine gute Umgangsregelung für die Kinder? Der Allgemeine Soziale Dienstes (ASD) ist hier tätig. Er unterstützt in Erziehungsfragen und: Kinder und Jugendliche können sich direkt ohne die Eltern an die Fachleute wenden.
Hilfe zur Selbsthilfe
All diese Hilfen sind gedacht als Hilfen zur Selbsthilfe. Das will der Gesetzgeber so. Durch die intensive Betreuung und Begleitung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben sollen sie in die Lage versetzt werden, Alltagsprobleme selbst zu bewältigen und Konflikte eigenständig zu lösen. Overath berichtet von einem 19-Jährigen, der bei Abschluss der Hilfe zu ihr gesagt hat: „Ich wollte ja zuerst keine ambulante Hilfe – aber am Ende war’s gut.“
Thema Pflegekinderdienst: Es gibt unterschiedliche Gründe, aus denen Kinder manchmal nicht in ihrer Herkunftsfamilie bleiben können. In diesen Fällen hilft der Pflegekinderdienst diese Kinder vorübergehend oder dauerhaft in geeigneten Pflegefamilien unterzubringen. „Zukünftige Pflegeeltern werden geschult und nach Aufnahme eines Kindes beraten und unterstützt. Für die Kinder, Herkunftsfamilien und andere beteiligte Fachkräfte ist der Pflegekinderdienst fester Ansprechpartner und eine verbindliche Anlaufstelle in allen Fragen rund um das Pflegeverhältnis. Auch hier steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Und wenn das Leben mal nicht so richtig rund für Jugendliche und junge Erwachsene gelaufen ist? Jetzt greift die Jugendhilfe im Strafverfahren. „In der Jugendgerichtshilfe begleiten wir den jungen Menschen zur Gerichtsverhandlung und geben dem Gericht durch unsere Stellungnahme eine wichtige Entscheidungshilfe. Im Vordergrund steht dabei nicht die Bestrafung, sondern wir geben Hilfen, um weitere Straftaten zu vermeiden“, sagt Overath.
„Es gibt auch den Fall, dass Eltern (zeitweilig) nicht für ihre Kinder sorgen können oder dürfen. Dann müssen wir diese Aufgabe übernehmen und bestellen dazu einen Vormund, der in Vertretung der Eltern handelt und die Interessen und die Rechte des Kindes gegenüber den Behörden vertritt“, berichtet Wendt. „Das Ziel ist immer, dass sich die Kinder gut entwickeln können und ungefährdet aufwachsen."
Zahlen
| 2020 | 2021 | 2022 | 2023 |
Beratungen in Fragen Partnerschaft, Trennung und Scheidung | 153
| 115
| 57
| 46 1 |
Beratungen zum Umgangsrecht | 317 | 263 | 201 | 192 |
Teilnahme an Ferienmaßnahmen | X | 2.589 | 3.044 | 3.242 |
Sozialpädagogische Beratungen von Familien | 490 | 469 | 426 | 366 |
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35 ambulant) | 257 | 299 | 316 | 305 |