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Ausschuss für Arbeit und Soziales
Weiterer Förderung der Schuldner-
und Insolvenzberatung zugestimmt
Der Kreis Gütersloh finanziert bis Jahresende 2025 fünf Stellen für die Schuldner- und zwei weitere Stellen für die Insolvenzberatung so der Beschluss. Dabei sollen 92 Prozent der Personalkosten übernommen werden. Außerdem werden neben Sachkosten, wie beispielsweise für Telekommunikation und IT, auch jährlich die vollen Raumkosten übernommen. Für das Jahr 2023 werden Kosten von insgesamt gut 485.00 Euro finanziert. Die Fördersumme passt sich den Personalkosten an, das heißt, steigen die Personalkosten in den nächsten Jahren, steigt entsprechend auch die Förderung durch den Kreis Gütersloh.
Damit bleibt der Beschluss hinter dem Antrag des Trägerverbundes, der eine unbefristete Förderung von 95 Prozent der Personalkosten vorsah, zurück. Da der Kreis Gütersloh für rund 92 Prozent der Menschen, die die Schuldner- und Insolvenzberatung in Anspruch nehmen, zuständig ist, sollen für diese 92 Prozent nach Beschluss des Ausschusses die Personalkosten übernommen werden. Da nicht absehbar ist, wie sich in den kommenden Jahren die Landesförderung der Schuldner- und Insolvenzberatung verändert, wird die Förderung seitens des Kreises auf drei Jahre befristet.
Der Kreis Gütersloh fördert seit vielen Jahren die Schuldner- und Insolvenzberatung. Seit 2015 wurde die Schuldnerberatung jährlich mit 90 Prozent der Personalkosten für fünf Vollzeitstellen sowie einer Sachkostenpauschale gefördert. Seit 2020 fördert der Kreis Gütersloh auch die Insolvenzberatung mit 90 Prozent der Personalkosten für zwei Vollzeitstellen sowie einer Sachkostenpauschale.
Die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit und Soziales haben in der Sitzung am 30. Januar außerdem jeweils einstimmig den Haushalt mit Stellenplan 2023 sowie die arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkte für das Jahr 2023 beschlossen.