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Sonderaktion im Straßenverkehrsamt am 9. Mai
Führerscheinumtausch vor Ort und ohne Termin
Die Sonderaktion der Führerscheinstelle richtet sich an alle, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind und bei denen die Umtauschfrist schon verstrichen ist – das sind die Jahrgänge 1953 bis 1964. Auch Bürgerinnen und Bürger der Jahrgänge 1965 bis 1970, die bis zum 19. Januar 2024 zum Umtausch ihres Papierführerscheins aufgefordert sind, können das Angebot wahrnehmen. Personen, die bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen, sind von der Umtauschpflicht aktuell nicht betroffen.
Für den Antrag müssen Interessenten ihren Personalausweis und Papierführerschein sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto mitbringen. Im Anschluss erhalten Antragstellende eine Gebührenrechnung, vor Ort ist für den Umtausch keine Barzahlung vorzuhalten.
Wer die Sonderaktion nicht wahrnimmt, kann und soll den Führerscheinumtausch wie gewohnt postalisch bei der Führerscheinstelle beantragen. Das Antragsformular sowie weitere Infos stehen auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/fuehrerscheine zur Verfügung.
Am 9. Mai werden - wie gewohnt - für alle anderen Dienstleistungen der Führerscheinstelle Termine angeboten.