AG 78 zur Kita-Lage

System der Kindertagesbetreuung gefährdet

Personen im Foyer des Kreishauses Gütersloh
Die Arbeitsgemeinschaft 78 traf sich zum Austausch mit Marlies Silies, Leitung des Referats für Jugendförderung und Kindertagesbetreuung beim LWL, im Kreishaus Gütersloh.


Die AG 78 hatte die zuspitzende Situation bereits in einem Brandbrief formuliert und an das zuständige Ministerium des Landes NRW, die Landtagsabgeordneten des Kreises Gütersloh, den Städte- und Gemeindebund NRW, den Landkreistag NRW und den LWL geschickt. Daraus ergaben sich keine Unterstützungsangebote.
Nach den Gesprächen mit Silies wurde erneut der Ernst der Lage deutlich und der große Handlungsbedarf klar. Zumal zum Zeitpunkt der Gespräche auf keine finanzielle Unterstützung seitens des Landes NRW oder Bundes zu hoffen war. In der Zwischenzeit (20. September) kam die Zusage des Landes, dass mit einem Zuschuss von zehn Prozent zu rechnen sei.

Eine Überarbeitung der Finanzierungsmodalität ist voraussichtlich erst mit der nächsten KiBiz-Reform für das Kitajahr 2026/27 zu erwarten. Die AG 78 im Kreis Gütersloh wird weiterhin gemeinsam mit der Politik und den Verwaltungen im Kreis Gütersloh nach Lösungen suchen und das Ausmaß dieses Themas deutlich öffentlich darstellen.

Kindertageseinrichtungen leisten als Bildungs- und Betreuungsinstitution eine wichtige systemrelevante Aufgabe für jedes einzelne Kita-Kind sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Berufsausbildung, Studium und Pflege in den Familien. Muss die Kinderbetreuung ausfallen oder reduziert werden, stehen Eltern ihren Arbeitgebern und dem Arbeitsmarkt oftmals nicht zur Verfügung. Dies hat sowohl für die betroffenen Familien als auch gesamtgesellschaftlich wirtschaftliche Folgen.
Auch für den Kinderschutz sind Kitas wichtige Partner für Familien und Jugendämter. Ein Ausfall der Kitas hätte für die frühkindliche Bildung, die Wahrung der Kinderrechte und des Kinderschutzes gravierende Folgen.

Zum Thema: Arbeitsgemeinschaft 78

AG 78 steht für einen Paragraphen. Der § 78 SGB VIII besagt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Arbeitsgemeinschaft mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe gründen sollen, um Angebote abzustimmen und partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Dazu zählen das Jugendamt des Kreises Gütersloh sowie die Stadtjugendämter Rheda-Wiedenbrück und Verl und die Vertreter der freien Jugendhilfe aus den Aufgabenbereichen Tageseinrichtungen für Kinder, Kindertagespflege, Kinder- und Jugendarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Jugendsozialarbeit/Gemeinwesenarbeit, Ambulante und Stationäre Hilfen zur Erziehung. Als Gast war ein Vertreter der Stadt Gütersloh anwesend.