Kehrbezirke Gütersloh IV und Rietberg III

Neue Bezirksschornsteinfeger

Mitarbeiter vom Kreis mit Schornsteinfeger
(v.l.) Jens Heidergott (Bezirksschornsteinfeger Rietberg III), Erwin Kleinemeier (ehemaliger Bezirksschornsteinfeger Rietberg III), Christoph Brüning (Kreis Gütersloh, Abteilung Ordnung) Foto: Kreis Gütersloh 

Der Kehrbezirk Gütersloh IV betrifft im Wesentlichen die Innenstadt von Gütersloh samt Bahnhof mit Ausdehnung in nördlicher Richtung bis zum Stadtrand. Der Kehrbezirk Rietberg III umfasst den Ortsteil Varensell, Teile von Neuenkirchen und Druffel, den westlichen Teil Verls sowie dessen Ortsteil Sürenheide und einen Teil des Gütersloher Ortsteils Spexard.

Der frühere Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks Rietberg III, Erwin Kleinemeier, ist zum 1. März 2023 in den Ruhestand getreten. Jürgen Schüßler, früherer Bezirksschornsteinfeger des Kehrbezirks Gütersloh IV, hat den Kehrbezirk Gütersloh XI übernommen. 

Mitarbeiter vom Kreis mit Schornsteinfeger
(v.l.) Fabian Zube (Mitarbeiter des Bezirksschornsteinfegers), Dennis Detering (Bezirksschornsteinfeger Gütersloh IV), Christoph Brüning (Kreis Gütersloh, Abteilung Ordnung) Foto: Kreis Gütersloh 

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben seit der Novellierung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG) im Jahr 2013 in ihrem Bezirk ein eingeschränktes Kehrmonopol. Das heißt, dass ausschließlich die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die hoheitlichen Tätigkeiten in ihrem jeweiligen Kehrbezirk durchführen. Dazu gehören die Sicherheitsprüfung von Abgasanlagen, Durchführung von Feuerstättenschauen und der Erlass von Feuerstättenbescheiden. Sogenannte freie Tätigkeiten sind die im Feuerstättenbescheid genannten Kehr- und Überprüfungsarbeiten. Für diese Arbeiten darf der Kunde den Schornsteinfeger auswählen. Kehrbezirke, die frei werden, schreibt die Bezirksregierung zur Bewerbung aus. Die Bewerber durchlaufen ein Auswahlverfahren, in dem Qualifikation und Befähigung geprüft werden. Danach erfolgt die Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger durch die Bezirksregierung Detmold.

Weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Abteilung Ordnung des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/schornsteinfegerangelegenheiten