Landrat setzt Wahltermin fest

Bürgermeisterwahl in Verl am 21. Januar 2024

Die maßgeblichen kommunal- und wahlrechtlichen Vorschriften besagen, dass die Aufsichtsbehörde, im Falle der Stadt Verl der Landrat als sogenannte untere staatliche Verwaltungsbehörde, den Termin für die fällige Neuwahl festzulegen hat. Landrat Adenauer hat nunmehr Sonntag, 21. Januar 2024, als Wahltag festgelegt. Sollte es in Verl mehrere Kandidaten geben und niemand von ihnen an diesem Tag die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen erreichen, findet 14 Tage später, am 4. Februar 2024, eine Stichwahl statt. Bei dieser stehen dann die beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmzahlen aus dem ersten Urnengang auf dem Stimmzettel.

 

Gewählt wird die künftige Bürgermeisterin oder der künftige Bürgermeister für eine Amtszeit von mehr als sechseinhalb Jahren. Zurückzuführen ist diese längere Amtszeit auf die Regelungen in der Gemeindeordnung NRW. Demnach wird die Nachfolgerin beziehungsweise der Nachfolger eines vorzeitig aus seinem Amt scheidenden Bürgermeisters bis zum Ende der nächsten Wahlperiode des Rates, das heißt, bis zum 31. Oktober 2030, gewählt. Lediglich bei einer Nachwahl innerhalb der ersten zwei Jahre der laufenden Wahlperiode, welche am 1. November 2020 begann, wäre der oder die Neugewählte nur bis 2025 gewählt worden.

 

Mit dem Wahltermin liegen die wichtigsten Fristen und Termine zur administrativen Vorbereitung durch das Wahlamt außerhalb der Weihnachtsferien, wodurch für einen reibungslosen Ablauf gesorgt werden soll. Des Weiteren verbleibt eine ausreichende Vorbereitungszeit für die Bewerber und die dahinterstehenden Parteien oder Wählergruppen, die ihre Wahlvorschläge nunmehr bis zum 23. November, 18 Uhr, beim Wahlleiter der Stadt Verl, dem Ersten Beigeordneten Thorsten Herbst, einreichen müssen.