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Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis
Höhere Grundwasserentnahme genehmigt
Anlass für den Antrag der Firma Storck war der steigende Eigenbedarf. Um diesen zu decken, muss mehr Grundwasser aus den Brunnen entnommen werden. Das bedeutet eine Steigerung der Fördermenge von jährlich 450.000 auf 625.000 Kubikmeter Grundwasser. Zur Prüfung des Antrags gibt es genaue Verfahrensschritte, die vom Kreis zu berücksichtigen sind. Im ersten Schritt hat sich die Verwaltung Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt und das Vorhaben für Bürgerinnen und Bürger offengelegt. Letztere konnten Einwände gegenüber der Planung äußern.
Bei einem nicht-öffentlichen Erörterungstermin wurden die Argumente durch die untere Wasserbehörde protokolliert und anschließend bewertet. Zum Termin lagen fünf Einwände sowie zehn Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor. Von den beteiligten Behörden wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. „Auch nach dem Erörterungstermin haben wir uns mit den Einwendungen und Stellungnahmen befasst. Konnten Bedenken nicht aus dem Weg geräumt werden, haben wir diese in Auflagen im Bescheid berücksichtigt“, erklärt Henrik Egeler, Abteilungsleiter Tiefbau und Vorsitzender beim Erörterungstermin. Zu diesen Auflagen gehört beispielsweise das erweiterte Monitoring sowie die Absenkgrenze, die eine Wasserentnahme der Firma Storck in möglichen Trockenzeiten wieder begrenzt.