Geflügelpest

Ausbruch im zweiten Stall in Versmold bestätigt

Eine Sperrzone – bestehend aus einer Schutz- und einer Überwachungszone – wurde eingerichtet. Da sich der betroffene Stall auf demselben Betriebsgelände befindet, auf dem die Geflügelpest bereits nachgewiesen wurde, gibt es bei den Zonen keine Änderungen. Da es sich allerdings um zwei Betriebe auf einem Gelände handelt, muss rechtlich eine weitere Allgemeinverfügung erlassen werden. Die Einschränkungen der Allgemeinverfügung treten um Mitternacht in Kraft. Zu finden ist die Verfügung unter www.kreis-guetersloh.de/amtsblatt