PFAS nachgewiesen

Kreis untersagt vorsorglich Grundwassernutzung

Die Anwohner sind in gesonderten Schreiben von der Unteren Wasserbehörde des Kreises über die Nutzungsuntersagung informiert worden. Diese gilt laut Allgemeinverfügung 20 Jahre, bis zum Jahr 2043. Entdeckt worden war die Belastung, weil die GVE GmbH auf dem betreffenden Grundstück eine Erweiterung geplant hat. Im Rahmen des Erweiterungsantrages musste das Unternehmen einen Ausgangszustandsbericht anfertigen, also quasi eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Belastungen auf dem Grundstück vor Inbetriebnahme vornehmen. Hierbei sind die Belastungen erstmalig aufgefallen. Auf dem Grundstück wird eine Grundwassersanierung im Probebetrieb betrieben, um ein weiteres Ausbreiten des Schadens im Grundwasser zu verhindern. Die Sanierung wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung Detmold, beaufsichtigt. Um eine weitere Schadstoffverteilung in bisher unbelastete Bereiche des Bodens als auch des Grundwassers zu verhindern, erfolgt daher der Erlass der Allgemeinverfügung durch den Kreis Gütersloh.

PFAS sind in der Umwelt und in Lebewesen sehr langlebig und einige PFAS reichern sich in verschiedenen Organismen bis hin zum Menschen an. Diese ausschließlich menschengemachten Stoffe reichern sich aufgrund ihrer Langlebigkeit fortwährend an. Das Wissen um ihre Wirkung ist bislang noch begrenzt. Allerdings wurden in den vergangenen Jahren bei bestimmten PFAS auch gesundheitsschädliche Wirkungen nachgewiesen, was in Kombination mit der Langlebigkeit besonders bedenklich ist.

Weitergehende Informationen zu PFAS finden Sie unter anderem auf der Internetseite des Bundes Umweltministeriums: https://www.bmuv.de/faqs/per-und-polyfluorierte-chemikalien-pfas