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Ausschuss für Gesundheit
Erster Fall von Blauzungenvirus im Kreis Gütersloh
Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, für die Wiederkäuer – vor allem Schafe und Rinder – empfänglich sind. Für Menschen stellt sie keinerlei Gefahr dar. Das Virus wird von Mücken übertragen. Zu den Symptomen zählen unter anderem Fieber, Schwellung der Maulschleimhäute, Schwellung der Zunge und Schaumbildung. Eine Impfung gegen den aktuellen Serotypen gibt es nicht, weshalb mit einer Durchseuchung der Betriebe zu rechnen sei, erläuterte Dr. Steinig.
Bereits mit dem Ausbruch im Kreis Kleve hatte das Land Nordrhein-Westfalen seinen seuchenfreien Status verloren. Das hat Auswirkungen auf den Handel zwischen den Ländern, denn aus einem betroffenen Gebiet dürfen keine Tiere in seuchenfreie Zonen transportiert werden. Da es mittlerweile Ausbrüche in den Niederlanden und Niedersachsen gab, liegen sie zusammen mit NRW in einer Seuchenzone. Innerhalb dieser Zone darf der Handel stattfinden. Mit Bundesländern, die noch tierseuchenfrei sind, wie zum Beispiel Hessen, ist der Handel nicht möglich.
Auf der Tagesordnung im Ausschuss für Gesundheit stand darüber hinaus die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans. Durch die Übernahme der Rettungswache Rheda-Wiedenbrück haben sich formelle Änderungen im Plan ergeben. Diesen stimmten die Politikerinnen und Politikern mehrheitlich zu.