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Höheres Beratungs- und Kontrollaufkommen
Zum 1. Januar haben sich im Tierarzneimittelgesetz unter anderem die Meldepflichten bei dem Einsatz von Antibiotika bei Nutztieren geändert. Das umfasst einen Großteil der Rinder, Schweine, Hühner und Puten. Die Meldung der Antibiotikaverbräuche soll den Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung reduzieren. Wenn Betriebe durch einen erhöhten Antibiotikaeinsatz auffallen, folgen Beratungen und Vor-Ort-Kontrollen der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Eine zusätzliche Tierarztstelle ist erforderlich, um die Betriebe fachlich zu prüfen, zu beraten und bei Bedarf Maßnahmen anzuordnen.
Darüber hinaus muss die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung die Angaben der Landwirte auf Vollständigkeit, Plausibilität und Fristeinhaltung prüfen. Die Verwaltung ist verpflichtet, eine Risikobeurteilung nach einer Betriebskontrolle durchzuführen.