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Umweltausschuss
Klimafolgenanpassungen – Budget bewilligt
Um negative Folgen des Klimawandels bereits im Vorfeld zu begrenzen und hohe Kosten zu vermeiden, ist es sinnvoll, rechtzeitig in Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu investieren. Im Falle eines ungebremsten Klimawandels ist im Jahr 2080 in Deutschland beispielsweise durch Reparaturen nach Stürmen oder Hochwassern und Mindereinnahmen der öffentlichen Hand zu rechnen. Gleichzeitig ist mit einer Zunahme der Kosten je nach Klimaszenario auf jährlich 0,3 bis 0,75 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) zu rechnen. Dies würde, bezogen auf das heutige BIP in Deutschland, zwischen 8 und 21 Milliarden Euro pro Jahr entsprechen. Der Klimawandel ist somit nicht ausschließlich eine ökologische Herausforderung, sondern auch in ökonomischer Hinsicht von Belang.
Maßnahmen der Klimafolgenanpassung sind unter anderem notwendige Schutzmaßnahmen gegen Starkregen, Sturm oder Sonneneinwirkung an klimatischen Brennpunkten. Des Weiteren gehören dazu Überlegungen zu notwendigen, vorsorgenden Festsetzungen in der Bauleitplanung, beispielsweise als Hinweis in der Stellungnahme des Kreises zu Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Kreis und Kommunen sowie übergeordneten Ebenen müsste, ähnlich wie bereits beim Klimaschutz praktiziert, zu diesem Thema aufgebaut und gestärkt werden. Netzwerke hierzu sollen gepflegt werden, um eine Umsetzung von Klimafolgenanpassungsmaßnahmen bedarfsweise zu koordinieren und zu bündeln. Für die Umsetzung der Maßnahmenvorschläge auf Kreisebene wurden finanzielle Mittel in Höhe von 20.000 Euro für das laufende Jahr als notwendig erachtet. Zudem votierte der Ausschuss dafür, eine auf fünf Jahre befristete Stelle ‚Klimafolgenanpassungsmanagement‘ selbst zu finanzieren, um konkret in die dringend benötigte Umsetzung gehen zu können.