- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Wegweiser Gesundheit
- Förderung Medizinstudierender
- Beratung & Information
- BIGS - Gesundheit & Selbsthilfe
- Infektionskrankheiten
- Gesundheitsbezogener Hitzeschutz
- Hygiene, Trinkwasser und Umwelt
- Gesundheitskonferenz und Gesundheitsberichte
- Kinder & Jugendliche
- Koordinationsstelle für Ernährung und Bewegung im Offenen Ganztag
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Zusammenarbeit zwischen Stadt und Kreis Gütersloh
Konstituierende Sitzung des gemeinsamen Gutachterausschuss für Grundstückswerte
Vorsitzender des Gremiums wird Carsten Tannhäuser sein, der zuvor bereits den Vorsitz des Gutachterausschusses im Kreis Gütersloh innehatte.
Die Mitglieder des neuen Gutachterausschusses sind in den Bereichen Architektur, Bauingenieur-, Banken- und Vermessungswesen sowie in der Immobilien- und Agrarwirtschaft tätig. Außerdem gehören Vertreter der Finanzbehörden dem Gremium an. Zu ihren Aufgaben gehören in erster Linie die Schaffung von Transparenz auf dem Grundstücksmarkt und die Erstellung von Immobilienwertgutachten. Landrat Sven-Georg Adenauer lobte in der Sitzung das Engagement der Mitglieder des Gutachterausschusses: „Sie alle verfügen über eine große Expertise, sind ehrenamtlich tätig und erfüllen eine wichtige Aufgabe. Ich danke Ihnen für Ihre Tätigkeit.“
Mit der Übergabe der Urkunden an die Ausschussmitglieder sind alle notwendigen Schritte erfolgt, sodass am 1. Juni 2023 der neue, gemeinsame Gutachterausschuss mit seiner Arbeit beginnen kann.