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Kehrbezirk Rietberg I
Neuer Bezirksschornsteinfeger für Rietberg
Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger haben seit der Novellierung des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG) im Jahr 2013 in ihrem Bezirk ein eingeschränktes Kehrmonopol. Das heißt, dass ausschließlich die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger die hoheitlichen Tätigkeiten in ihrem jeweiligen Kehrbezirk durchführen. Dazu gehören die Sicherheitsprüfung von Abgasanlagen, Durchführung von Feuerstättenschauen und der Erlass von Feuerstättenbescheiden. Sogenannte freie Tätigkeiten sind die im Feuerstättenbescheid genannten Kehr- und Überprüfungsarbeiten. Für diese Arbeiten darf der Kunde den Schornsteinfeger auswählen. Kehrbezirke, die frei werden, schreibt die Bezirksregierung zur Bewerbung aus. Die Bewerber durchlaufen ein Auswahlverfahren, in dem Qualifikation und Befähigung geprüft werden. Danach erfolgt die Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger durch die Bezirksregierung Detmold.
Weitere Informationen finden Interessierte auf der Internetseite der Abteilung Ordnung des Kreises Gütersloh unter www.kreis-guetersloh.de/schornsteinfegerangelegenheiten