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Glasfaserausbau
Kreis beantragt Beraterfördermittel für Kommunen
Bei einer Zusage der Fördermittel plant der Kreis Gütersloh zunächst eine Datenanalyse der Adressen ohne Ausbauperspektive – laut Erfassung der Telekommunikationsunternehmen. Diese, laut neuer Förderrichtlinie, ‚unterversorgten‘ Adressen kommen auf eine maximale Downloadgeschwindigkeit von weniger als 200 Mbit pro Sekunde, liegen nicht an bestehenden Glasfasertrassen und wurden bisher nicht im Rahmen eines Förderprojekts mit mehr als 30 Mbit/s angebunden. Wie viel es kostet diese Adressen anzubinden, soll ein externer Berater ermitteln und darüber hinaus eine Grobnetzplanung erstellen. Zusammen mit den beteiligten Kommunen werden die Ergebnisse bewertet. Bei einer positiven Entscheidung der Beteiligten können die Beraterfördermittel ebenfalls für die Begleitung der Antragstellung und Ausschreibung bei einer Infrastrukturförderung genutzt werden. So profitiert die Kreisverwaltung gleichzeitig von einer technischen und juristischen Begleitung. Bei einer erfolgenden Beantragung von Infrastrukturfördermitteln übernimmt der Bund 50 Prozent und das Land NRW 30 Prozent der Fördersummen. Die Kommune müsste einen Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent leisten.
Den Aufruf an Landkreise, Städte und Kommunen zur Einreichung von Förderanträgen hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr gestartet. Grundlage dafür ist die Richtlinie ‚Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland‘. Ziel ist es, externe Berater schneller in Projekte mit einzubeziehen und den Glasfaserausbau zu beschleunigen.
Die Kosten, die durch die Beratungsleistungen entstehen, finanziert die Kreisverwaltung zunächst vor. Erstattet wird der Betrag vom Bund, der Höchstwert liegt dabei bei 200.000 Euro.