Termingeschäft hat sich in der Pandemie bewährt

Wiederöffnung der Kreishäuser

Auch vor der Pandemie hat es bereits Abteilungen und Sachgebiete gegeben, die ausschließlich oder überwiegend mit Terminvereinbarungen gearbeitet haben, wie etwa die Ausländerbehörde. Eine Besonderheit gilt für die Führerscheinstelle, die derzeit durch den gesetzlich vorgeschriebenen Umtausch von Führerscheinen stark belastet ist. Dort hat man gute Erfahrungen mit einer postalischen Abwicklung gemacht, sodass Anliegen auch künftig überwiegend per Versand bearbeitet werden. Nähere Informationen dazu finden sich unter der Suchanfrage ‚Führerscheine‘ auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de Für auswärtige Lkw- und Busfahrende hat die postalische Abwicklung den Vorteil, für die Verlängerung der Fahrerlaubnis nicht persönlich einen weiten Weg auf sich nehmen zu müssen.

Nicht zuletzt durch die vorgenannten Gründe ist eine einheitliche Öffnungszeit aller Dienststellen nicht mehr möglich. Ab Montag, 4. April, gelten folgende Öffnungszeiten, in denen auch spontan vorgetragene Anliegen bearbeitet werden:

Kreishaus Gütersloh, Haupteingang:
Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 17.30 Uhr und Freitag 8 bis 12 Uhr.

 

Kreishaus Gütersloh, Ausländerbehörde (Eingang Bauteil 6):
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8 bis 12 Uhr, Donnerstagnachmittag, 14 bis 17.30 Uhr.

 

Kreishaus Gütersloh, Straßenverkehrsamt (Eingang Bauteil 7):
Montag bis Freitag 7.30 bis 12.30 Uhr, Montag- und Donnerstagnachmittag 13.30 bis 17.30 Uhr.

 

Haupteingang Kreishaus Wiedenbrück:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr.

 

Mit dem Wegfall der 3 G-Regelung wird es auch keine Einlasskontrolle mehr geben, der eingesetzte Sicherheitsdienst wird für eine Übergangszeit jedoch weiter Präsenz zeigen an den Eingangsbereichen. Für die Nebenstellen und die Jobcenterstandorte werden keine generellen Öffnungszeiten angestrebt, sondern vorrangig eine Terminvereinbarung. Insbesondere aber im Bereich Materielle Hilfen, die mitunter spontan benötigt werden, sollen bedarfsorientiert und bürgergerecht – wenn möglich, ohne Wartezeiten – bearbeitet werden.

In den Kreishäusern und Dienststellen ist auf den Verkehrswegen weiterhin das Tragen eines Mundnasenschutzes verpflichtend. Auch bei Präsenzterminen mit Bürgerinnen und Bürgern ist weiterhin ein Mund-Nasenschutz zu tragen – von beiden. Zwar ist nach der ebenfalls entschärften Corona-Arbeitsschutz-Verordnung Homeoffice keine Pflicht mehr, der Kreis wird seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aber auch künftig die Möglichkeit dazu einräumen. Ab Montag, 4. April, ist auch grundsätzlich die Kantine im Kreishaus wieder für externe Besucherinnen und Besucher geöffnet. Die Verwaltung weist jedoch in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch künftig die Einhaltung der AHA plus L (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske plus Lüften) dringend empfohlen wird.

Drittnutzer – insbesondere die großen Konferenzräume und Sitzungssäle seien hier genannt – können in den Kreishäusern vorerst und mindestens bis zu den Sommerferien keine Veranstaltungen abhalten. So soll unter anderem der große Sitzungssaal im Kreishaus Gütersloh dem Krisenstab vorbehalten sein. Dort finden auch Ausschusssitzungen und Besprechungen statt – alles Veranstaltungen, bei denen die im Krisenstab eingesetzte Technik nicht abgebaut werden muss und die auch dort Verwendung finden kann.