Impfteam des Kreises Gütersloh

Mobiles Impfteam macht Halt in Rheda-Wiedenbrück und Harsewinkel 

Impfwillige sind dazu verpflichtet ein Ausweisdokument mitzubringen, welches Identität und Wohnadresse beinhaltet. Auch die elektronische Gesundheitskarte soll wenn möglich mitgeführt werden. Bei einer Folgeimpfung ist der Impfpass zwingend erforderlich, nicht jedoch bei der Erstimpfung. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die sorgeberechtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Darüber hinaus muss dem Dokument zu entnehmen sein, dass der Minderjährige und der Erziehungsberechtigte zusammen gehören.

Verimpft werden die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, Johnson&Johnson und Novavax. Impflinge unter 30 Jahren sowie Schwangere und Stillende erhalten den Impfstoff von Biontech/Pfizer.

Über 30-Jährige bekommen den Impfstoff von Moderna. Johnson&Johnson wird nicht an Frauen unter 40 Jahren verimpft. Novavax ist ab 18 Jahren freigegeben. Eine freie Impfstoffwahl gibt es nicht.

Hinweis: Das Personal im Pflegebereich muss zur vierten Impfung eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Diese steht unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle zum Download zur Verfügung.


Von Melvin Matschulat