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Architektentreff
Neues aus der Bauordnung
Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Andreas Sunder eröffnete Bußwinkel die Vortragsrunde und kündigte Jost Rübel als ersten Referenten des Abends an: „Herr Rübel ist der Fachmann schlechthin, wenn es um bautechnische Themen geht.“ Bußwinkel kennt den Experten durch seine Tätigkeit im Prüfungsausschuss der Architekten- und Ingenieurskammer Bau für staatlich anerkannte Sachverständige für Brandschutz sowie aus zahlreichen Dienstbesprechungen mit dem Bauministerium. Der namhafte Referent zog. Die rund 100 Plätze beim Architektentreff in Rietberg waren schnell vergeben, sodass vielen interessierten Planern abgesagt werden musste.
„Mit der überarbeiteten Bauordnung des Landes von 2021 soll ein Angleich an die anderen Bundesländer erfolgen“, leitete Rübel seinen Vortrag ein. „Ziel ist es stets, das Baugenehmigungsverfahren einfacher und schneller zu gestalten.“ Bundesweit möglichst einheitliche Regelungen kämen diesem Vorhaben entgegen. Rübel ging die wichtigsten Änderungen der Bauordnung gemeinsam mit den Teilnehmenden durch. Diese nutzten die Möglichkeit und brachten eigene Fälle aus der Praxis zur Diskussion ein.
Neben der Einstufung in verschiedene Gebäudeklassen gab Rübel einen ausführlichen Exkurs zum Abstandsflächenrecht. Pauschal gelte, zwischen dem klassischen Gebäude, zum Beispiel einem Einfamilienhaus, und der Grundstücksgrenze müsse immer ein Mindestabstand von drei Metern bestehen. Doch was genau löst eigentlich die Abstandsregeln aus? Wie wirkt sich zum Beispiel ein Kaminrohr oder eine Luftwärmepumpe an der Hauswand aus? Wird dadurch eine Abstandsfläche ausgelöst? Gerade die unübersichtliche Lage bei Luftwärmepumpen aufgrund neuerer Rechtsprechung und einer hohen Konfliktträchtigkeit sorgte für eine lebhaften Diskussion. Auch bei weiteren Beispielen wurde deutlich: Im Baurecht können viele kleine Details entscheidend sein. Daher müsse jedes Bauvorhaben individuell betrachtet und bewertet werden.
Wichtig sei außerdem, dass die Schutzziele gewahrt werden. Dazu gehöre Belichtung, Belüftung, Besonnung, Brandschutz und der Sozialfrieden. Übrigens: Auch bei sogenannten verfahrensfreien Bauvorhaben, also Gebäude wie beispielsweise kleine Gartenhäuser, für die man keine Genehmigung braucht, gelten Regeln.
An Rübels Einführung in die Novellierungen der Bauordnung schlossen sich die Themen Barrierefreiheit, Stellplatznachweise und Verfahrensrecht. Dazu referierten die Leiter der Bauaufsichtsbehörden: Frank Jungeilges aus Rietberg, Jürgen Brüggemeier aus Gütersloh und Jörn Leßmann aus Rheda-Wiedenbrück. Letzterer tritt im kommenden Monat Bußwinkels Nachfolge an, der sich dann in den Ruhestand verabschiedet. Für den Gründer des Architektentreffs, war es daher das letzte Mal, dass er das Zusammenkommen der Planer organisiert hatte. „Die Veranstaltung liegt mir besonders am Herzen“, betonte Bußwinkel bei der symbolischen Stabübergabe. „Mit Jörn Leßmann als kompetenten Nachfolger, weiß ich, dass die Kontinuität des Architektentreffs gesichert ist.“