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Führerscheinumtausch
Nächste Frist für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 läuft im Januar 2023 ab
Damit die Bearbeitung für alle jetzt zum Umtausch verpflichteten Personen nicht zu lange dauert, bittet die Führerscheinstelle des Kreises Gütersloh die Bürgerinnen und Bürger, sich an den gesetzlichen Stufenplan und die darin festgelegten Fristen zu halten. „Wer beispielsweise zu den Jahrgängen 1971 und später gehört, muss seinen Führerschein erst bis zum 19. Januar 2025 umtauschen und sollte den Antrag jetzt noch nicht stellen“, so Elena Winkelhage, Leiterin der Führerscheinstelle. „Alle, die jetzt den Umtausch beantragen, müssen aufgrund des Antragsaufkommens aktuell mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen rechnen.“
Die Führerscheinstelle bittet den Antrag postalisch einzureichen, da hierfür eine persönliche Vorsprache nicht erforderlich ist. Die ab dem 1. Dezember dieses Jahres vorgesehene Online-Vergabe von Terminen in der Führerscheinstelle ist aktuell für andere Dienstleistungen vorbehalten.
Das Antragsformular steht auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de/themen/auto-verkehr-mobilitaet/ zur Verfügung oder kann auf Wunsch auch zugesandt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich dazu unter der Rufnummer 05241/85-1200 melden.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
- Kopie des bisherigen Führerscheins (eventuell Karteikartenabschrift oder Angabe der ausstellenden Behörde, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Gütersloh ausgestellt wurde)
- Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Die Gebühr für den Führerscheinumtausch beträgt 30,30 Euro. Nach Bearbeitung des Antrags wird eine Gebührenrechnung zugesandt.
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch und zu den festgelegten Fristen finden sich unter der Suchanfrage ‚Führerscheine‘ auf der Internetseite des Kreises unter www.kreis-guetersloh.de
Alternativ kann der Antrag auch in den Bürgerbüros der Kommunen vor Ort gestellt werden.