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10 Jahre Jobcenter Kreis Gütersloh
Arbeitsberatung Migration unterstützt
neuzugewanderte Menschen
Nach Abschluss des Asylverfahrens und der offiziellen Anerkennung als Flüchtlinge ist das Jobcenter für neuzugewanderte Menschen zuständig. Es zahlt die Leistungen nach dem SGB II, berät in Sachen Sprachkurse und hilft bei der Suche nach Arbeitsplätzen. Die Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Ziel. „Bei dem notwendigen Ausbau dieses Arbeitsbereiches hat unser Jobcenter auch auf muttersprachlich arabisch sprechende Kolleginnen und Kollegen gesetzt, die für die Menschen unter anderem eine Lotsenfunktion übernehmen und auch übersetzen können“, erklärt Rolf Erdsiek, der als Abteilungsleiter im Jobcenter Kreis Gütersloh für die Arbeitsintegration von Neuzuwanderern zuständig ist. Der erste Schritt in Richtung Arbeitsintegration ist aber immer die Vermittlung von Deutsch-Sprachkenntnissen. Im vergangenen Jahr betreute das Jobcenter 2.602 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einem Flüchtlingshintergrund. Hinzu kamen 1.646 geflüchtete Kinder.
Das Thema Flucht wird mit Blick auf den Ukraine-Krieg auch das Jobcenter weiter beschäftigen. Der Gesetzgeber plant, die Zuständigkeit für Geflüchtete aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz ins SGB II zu übertragen. Erdsiek, kommentierend: „Dies zeigt, dass die Jobcenter in Deutschland zu Unrecht gegen ein schlechtes Image anzukämpfen haben; sonst würde wohl kaum die Bundesregierung planen, die Betreuung der aus der Ukraine geflüchteten Menschen ganz kurzfristig – zum Juni – auf die Jobcenter übertragen.“