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Kreis erlässt Allgemeinverfügung
Wasserentnahme aus Fließgewässern untersagt
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit führen die oberirdischen Fließgewässer im Kreis Gütersloh wenig Wasser. Mit der Niedrigwassersituation sind negative Auswirkungen insbesondere auf den Wasserhaushalt und die Eigenschaften des Wassers der oberirdischen Fließgewässer verbunden. Deshalb ist es erforderlich, diese Fließgewässer vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen. Die Voraussetzungen für diese Allgemeinverfügung sind gegeben, weil ansonsten eine Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes zu befürchten ist. Grundlage ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit dem Landeswassergesetz (LWG NRW).
Verboten ist es, Wasser mittels fahrbarer Behältnisse, Pump- und /oder Saugvorrichtungen zu entnehmen. Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt davon unberührt. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Verfügung tritt am 30. September 2022 außer Kraft. Sie kann geändert oder früher aufgehoben werden.