Corona-Schutzimpfung

Mobiles Impfteam in Herzebrock-Clarholz und Steinhagen

Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren können ohne Termin ihre Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung erhalten. Auch Viertimpfungen sind für bestimmte Personengruppen möglich: Über 70-Jährige und Personen mit einer Immunschwäche können sich die vierte Impfung mit Abstand von drei Monaten nach der dritten Impfung geben lassen, das Personal im Pflegebereich nach sechs Monaten.

Impfwillige müssen auf jeden Fall ein Ausweisdokument mitbringen, welches die Identität und Wohnadresse beinhaltet. Wenn möglich sollte auch die elektronische Gesundheitskarte mitgeführt werden. Bei einer Folgeimpfung ist der Impfpass zwingend erforderlich, nicht jedoch bei der Erstimpfung – es gibt dann einen frischen Impfausweis vor Ort. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die sorgeberechtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Darüber hinaus muss dem Dokument zu entnehmen sein, dass der Minderjährige und der Erziehungsberechtigte zusammen gehören.

Verimpft werden die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, Johnson&Johnson und Novavax. Welcher Impfstoff zum Einsatz kommt, wird im ärztlichen Aufklärungsgespräch festgelegt. Impflinge unter 30 Jahren sowie Schwangere und Stillende erhalten den Impfstoff von Biontech/Pfizer. Über 30-Jährige bekommen in der Regel den Impfstoff von Moderna. Johnson&Johnson wird nur an Personen über 60 Jahren verimpft. Novavax ist ab 18 Jahren freigegeben. Eine freie Impfstoffwahl gibt es nicht. Bei der Zweitimpfung muss die Erstimpfung mindestens drei Wochen her sein. Weitere Termine finden sich im Netz unter www.kreis-guetersloh.de/impfung


Von Jeanne Dölwes