- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Nichtteilnahme am Präsenzunterricht
Kreis schreibt Eltern an
Bislang galten diese Schülerinnen und Schüler als entschuldigt, so hatte es das Land festgelegt. Am 16. Dezember 2021 stellte dann das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen per Beschluss klar, dass die Teilnahmepflicht am Unterricht weiterhin bestehe. Weder die Testpflicht noch die Maskenpflicht entbindet Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern von der Schulpflicht. Aufgrund des Urteils fordert der Kreis die Eltern auf, ihr Kind zum regelmäßigen Schulbesuch zu veranlassen. Voraussetzung sei die Teilnahme am Selbsttest in der Schule oder die Vorlage eines Nachweises über einen negativen Bürgertest.
Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht für die Schülerinnen und Schüler nicht. „Vielen Schulen war es aber wichtig, den Kontakt zu den Kindern zu halten, sie haben die Schülerinnen und Schüler mit Material versorgt, das zu Hause bearbeitet werden konnte“, weiß Sandra Jürgenhake, Leiterin der Abteilung Bildung beim Kreis. Zum Wohl des Kindes will die Abteilung Bildung die Schülerinnen und Schüler ab dem 1. Februar im Unterricht wissen. „Das Recht auf Bildung geht verloren, der Kontakt zu Klassenkameraden und Gleichaltrigen fehlt, Leistungsnachweise können nicht erbracht werden und letztlich stehen auch Versetzungen und Übergänge in die weiterführenden Schulen in Gefahr“, erklärt Jürgenhake. Der Kreis behält sich weitere Schritte vor, etwa zur Durchsetzung der Aufforderung Zwangsgelder zu erheben. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ist die Bezirksregierung Detmold als obere Schulaufsichtsbehörde zuständig.