- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Impfteam des Kreises Gütersloh
Mobiles Impfteam kommt nach Halle (Westf.) und Gütersloh-Blankenhagen
An beiden Terminen können Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren spontan und ohne Termin ihre Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung bekommen. Auch Viertimpfungen sind für bestimmte Personengruppen möglich: Über 70-Jährige und Personen mit einer Immunschwäche können sich die vierte Impfung nach drei Monaten geben lassen, das Personal im Pflegebereich nach sechs Monaten.
Impfwillige müssen auf jeden Fall ein Ausweisdokument mitbringen, welches die Identität und Wohnadresse beinhaltet. Wenn möglich sollte auch die elektronische Gesundheitskarte mitgeführt werden. Bei einer Folgeimpfung ist der Impfpass zwingend erforderlich, nicht jedoch bei der Erstimpfung. Unter 16-Jährige müssen von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. Die sorgeberechtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen können. Darüber hinaus muss dem Dokument zu entnehmen sein, dass der Minderjährige und der Erziehungsberechtigte zusammen gehören.
Verimpft werden die Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, Johnson&Johnson und Novavax. Impflinge unter 30 Jahren sowie Schwangere und Stillende erhalten den Impfstoff von Biontech/Pfizer.
Über 30-Jährige bekommen den Impfstoff von Moderna. Johnson&Johnson wird nicht an Frauen unter 40 Jahren verimpft. Novavax ist ab 18 Jahren freigegeben. Eine freie Impfstoffwahl gibt es nicht.
Hinweis: Das Personal im Pflegebereich muss zur vierten Impfung eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Diese steht unter www.kreis-guetersloh.de/impfstelle zum Download zur Verfügung.