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Ausschuss für Klima und Umwelt
Energiemangel und Klimafolgenanpassung
Der Themenbereich Energiesparen in den eigenen Einrichtungen der Kreisverwaltung wird von der Abteilung 1.4 Gebäudewirtschaft im Dezernat 1 bearbeitet. Die Maßnahmen in den eigenen Liegenschaften orientieren sich an den Vorgaben der Europäischen Union und der Bundesregierung, 15 Prozent, besser 20, an Energie einzusparen, um so einer Mangellage vorzubeugen. Die Gebäudewirtschaft hat dazu eine lange Liste mit vielen kleinen Stellschrauben erarbeitet. Zu den wirkungsvollsten Mitteln dürfte dabei die auch von vielen öffentlichen Einrichtungen praktizierte Reduzierung der Temperatur in den Büros und sonstigen Liegenschaften sein. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um kurzfristig wirkende Einsparmaßnahmen. Mittel- und langfristig greifende Maßnahmen sind in der Regel nur im Rahmen von baulichen Umsetzungen realisierbar. Die wesentliche Grundlage hierfür stellt die sogenannte ‚Gebäuderichtlinie‘, die der Kreisausschuss 2019 beschlossen hat. Darin sind die Anforderungen an den Neubau und Sanierung der kreiseigenen Liegenschaften festgelegt sind. Zuständiger Fachausschuss ist der Ausschuss für Klima und Umwelt.
Der Themenbereich Vorbereitung auf eine Energiemangellage (Gas- und Stromausfallszenarien) erfolgt unter Federführung der Abteilung 2.6 Bevölkerungsschutz im Dezernat 6. Um auf die Auswirkungen einer möglichen Gasmangellage samt zeitlich begrenztem Stromausfall vorbereitet zu sein und reagieren zu können, hat Dr. Angela Lißner, Dezernentin für Ordnung, Gesundheit und Bevölkerungsschutz, eine Taskforce Energiemangellage unter ihrer Leitung einberufen. Die Taskforce Energiemangellage besteht aus der Steuerungsgruppe, in der die Hausspitze vertreten ist und vier Arbeitsgruppen. Die Koordinierungsgruppe des Stabes (KGS) zieht im Hintergrund die Fäden und sichert die Arbeitsfähigkeit der Taskforce und ihrer Arbeitsgruppen. Die Taskforce trifft sich bereits regelmäßig in noch überschaubaren Abständen und auch die Arbeit in den vier Arbeitsgruppen ist bereits gestartet. Zudem steht der Kreis in diesen Fragen in engem Austausch mit den Kommunen, Versorgern und allen relevanten Akteuren, etwa dem Kreisbrandmeister, um einen der Wichtigsten zu nennen. Im Fokus steht hier die Herstellung beziehungsweise der Erhalt der Handlungsfähigkeit sowie der Erhalt der Mindeststandards in der Daseinsvorsorge unter Krisenbedingungen bzw. im Katastrophenfall. Das NRW-Innenministerium hat in einem Erlass von Ende Juli hierzu Vorgaben gemacht. Zuständiger Fachausschuss ist der Kreisausschuss.
Der Ausschuss für Klima und Umwelt ist zuständig, wenn es um dritte Dimension des Problems geht: Energiewende, Klimaschutz und Klimafolgenanpassungen. Grundlegend ist das Klimaschutzkonzept, welches aktuell fortgeschrieben und um Aspekte der Klimafolgenanpassungen ergänzt wird. Das umfassende Beratungsprogramm ‚ALTBAUNEU‘ wurde aufgestockt. Eine Arbeitsgruppe Freilandphotovoltaik wurde eingesetzt, in der Sitzung am Dienstag im Kreishaus Gütersloh gab es einen ersten Zwischenbericht aus dieser Arbeitsgruppe. Mittelfristig, so die Vorlage der Abteilung Umwelt, müsse man Klimafolgenanpassungen (Starkregen, Dürre, Hitze) stärker in der Bauleitplanung berücksichtigen. Auch in dem Gewässerausbau beziehungsweise der Gewässerunterhaltung werde dies angesichts der extremen Niederschlagsschwankungen ein zentrales Thema sein.