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Geflügelpest (Aviäre Influenza)
Stallpflicht für Geflügel aufgehoben
Das Ministerium aktualisiert seine Anordnungen mit der Begründung, dass im ostwestfälischen Raum seit dem 13.Dezember 2021 kein neuer Fall von Wildvogelpest und seit dem 15.Dezember 2021 kein neuer Ausbruch der Geflügelpest in Geflügelhaltungen festgestellt worden sei. Nur in den Kreisen Wesel, Borken und Kleve sei die Aufstallpflicht noch erforderlich, weil dort noch Schutz- oder Überwachungszonen eingerichtet seien. Das LANUV schließt erneute Aufstallungsanordnungen in anderen Gebieten nicht aus, wenn es wieder zu Ausbrüchen kommt. Trotz der Aufhebung von Überwachungszonen und nun der Stallpflicht mahnt Dr. Johanna Neudecker, Veterinärmedizinerin beim Kreis Gütersloh, zur Vorsicht: „Wir haben mildes Winterwetter und der Vogelrückzug steht noch bevor. Alle Biosicherheitsmaßnahmen einschließlich des Verbots der Fütterung von Geflügel im Freien sind weiterhin einzuhalten, denn die Infektionsgefahr ist noch immer gegeben.“ Zudem sollten Geflügelhalter ihre Tiere genau im Blick haben und Verdachtsfälle sofort abklären lassen.