Storck KG beantragt Neubrunnen

Einwendungen und Stellungnahmen werden erörtert

Diese Verfahrensschritte sind Teil des festgelegten Procederes, die bei derartigen Anträgen zur Anwendung kommen muss. Mit der Offenlage und der Information über die Offenlage soll bezweckt werden, dass sich jeder Bürger ein Bild über das geplante Vorhaben machen kann, um bei Bedarf Einwendungen vorzubringen. Zusätzlich gehört dazu, die Träger öffentlicher Belange wie andere Behörden und Naturschutzverbände anzuschreiben, um deren Stellungnahmen in die Bewertung einfließen lassen zu können.

Da diese schriftlichen Einwendungen und Stellungnahmen nun vorliegen, können die Argumente des Antragsstellers sowie der Einwender nun in einem gemeinsamen Termin besprochen werden. Zu diesem nicht-öffentlichen Erörterungstermin werden ausschließlich Vertreter des Antragstellers und die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgeben haben, sowie die Bürger, die Einwendungen vorgebracht haben, vom Kreis Gütersloh eingeladen.

Die untere Wasserbehörde leitet die Verhandlung als neutrale Instanz und protokolliert die vorgebrachten Argumente. Im Anschluss an die Sitzung werden die Stellungnahmen und die Einwände zusammen mit den Ergebnissen des Erörterungstermines durch die untere Wasserbehörde bewertet.

Sollten nach der Erörterung fachliche Fragen nicht ausreichend für eine Entscheidung beantwortet sein, kann die untere Wasserbehörde weitere Untersuchungen und Dokumente anfordern oder ihrerseits weitere Fachexpertise hinzuziehen. „Wir entscheiden aufgrund der fachlichen Informationen, die uns vorliegen. Reichen uns die Informationen nicht aus, schalten wir auch weitere Gutachter ein, wenn das notwendig ist“, so Henrik Egeler, Abteilungsleiter Tiefbau und Vorsitzender beim Erörterungstermin.