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Wahlhilfen für Menschen mit Sehbehinderung
Rechte obere Ecke fehlt
Damit sie ihr Kreuz auf dem Stimmzettel selbst setzen können, gibt es für sie spezielle Wahlhilfen. Wahlschablonen mit ausgestanzten Löchern über den Ankreuzkreisen des Stimmzettels, helfen diesen Wählern dabei, geheim zu wählen. Menschen, die in den örtlichen Bezirksgruppen und Mitgliedsvereinen der Arbeitsgemeinschaft der Blinden- und Sehbehindertenvereine in Nordrhein-Westfalen (BSVNRW) organisiert sind, erhalten ihre Wahlhilfen automatisch. Blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte, die nicht in diesen Vereinen Mitglied sind, können sie telefonisch bei der Landesgeschäftsstelle der BSVNRW in Dortmund unter 0231/5575900 anfordern. Wählerinnen und Wähler, die die Wahlhilfen nutzen möchten, sollten diese möglichst frühzeitig anfordern, damit sie rechtzeitig zur Wahl geliefert werden können.
Die abgeschnittene rechte obere Ecke des Stimmzettels ermöglicht es den blinden und sehbehinderten Wählern dann, diesen richtig in die Wahlschablone einzulegen. Dank der in Großdruck und Punktschrift angebrachten Nummerierung der Löcher können blinde und sehbehinderte Wähler ihr Kreuz genau da machen, wo sie es möchten. Aber woher wissen sie, welche Kandidaten oder Parteien sich hinter welchem Loch verbergen?
Zur kommenden Landtagswahl werden diese Informationen wieder akustisch zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Stimmzettel werden über eine Telefonansage vorgelesen und auch im Internet zur Verfügung gestellt. Unter der Rufnummer 0800/00096710 können sich Anrufer den vollständigen Inhalt ihres Stimmzettels vorlesen lassen – so oft sie wollen und kostenlos. Über das Handy geht das sogar direkt in der Wahlkabine.
Organisiert werden sowohl Herstellung und Verteilung der Wahlhilfepakete mit je einer Wahlschablone und einer akustischen Gebrauchsanweisung auf CD, als auch der telefonische Ansagedienst von der (BSVNRW). Für Wahlberechtigte mit Sehverlust ist diese Wahlhilfe kostenlos. Finanziert wird sie vom Ministerium des Innern NRW. Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Wahlamt im Rathaus oder beim BSVNRW unter www.bsvw.org/wahlen.
Unabhängig von der Hilfestellung per Schablone können aber alle Personen, die wegen einer körperlicher Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ohne Hilfe zu wählen, oder weil sie nicht lesen können, sich bei der Stimmabgabe einer Hilfsperson ihres Vertrauens bedienen; dies kann auch ein Mitglied des Wahlvorstandes im Wahllokal sein. Die Hilfsperson ist gesetzlich verpflichtet, das Wahlgeheimnis zu wahren. Ob ein Wahllokal barrierefrei erreichbar ist, steht auf der Wahlbenachrichtigung und kann beim örtlichen Wahlamt erfragt werden.