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Neue Schriftenreihe des Kreisarchivs
Auf der Suche nach den Vorfahren
Die Stadt Wiedenbrück hatte mit 21 Höfen und Kotten eine nicht besonders große, jedoch im Vergleich zu anderen Nachbarstädten dann doch recht umfangreiche Grundherrschaft. Die meisten Höfe lagen in der Bauerschaft Lintel, gefolgt von den Bauerschaften Batenhorst und Röckinghausen, alle also im Kirchspiel Wiedenbrück. Doch was verbirgt sich eigentlich hinter dem ungewöhnlichen Begriff Eigenbehörige? Eigenbehörigkeit bezeichnet das Rechtsverhältnis zwischen dem Grundherrn (Eigentümer) und dem Bewirtschafter (Besitzer) der grundherrlichen Ländereien. Der Eigenbehörige war sowohl zu Nutzungsabgaben wie auch zu personengebundenen Entgelten für sich und seine Familie verpflichtet. Im Gegenzug hatte die Familie das Erbrecht an ‚ihrem‘ Hof. Vom Hof abziehende Kinder blieben bis ans Lebensende dem Grundherrn eigenbehörig, es sei denn, sie wurden an einen anderen Grundherrn gewechselt oder kauften sich frei. Da die Eigenbehörigkeit über die Mutter weitergegeben wurde, war es den Grundherren ein Anliegen, dass die jeweilige Bäuerin in der eigenen grundherrlichen Eigenbehörigkeit stand. Das führte zu den Wechselbüchern oder Eigenbehörigen-Konskriptionen, die sich vielfach in Westfalen finden.
Übersetzt und erläutert hat das Verzeichnis Christian Loefke M.A., der als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Fachstelle Franziskanische Forschung arbeitet und schon zahlreiche familiengeschichtliche Publikationen verantwortet hat. Er betont, dass das nun herausgegebene Verzeichnis „einen guten Einblick in das vielfältige familiäre Beziehungsgeflecht der ländlichen Bevölkerung über Guts- und Landesgrenzen hinweg gibt“. Gleichzeitig vermittelt es aber auch die Schwierigkeiten einer etwas größeren Grundherrschaft, mit denen diese bei der Verwaltung ihrer Eigenbehörigen zu kämpfen hatte.
Die neue Reihe des Kreisarchivs Gütersloh soll eine moderne Nachfolge der von Franz Flaskamp herausgegebenen Reihe ‚Quellen und Forschungen zur Natur und Geschichte des Kreises Wiedenbrück‘ sowie der von Erich Pott publizierten ‚Gütersloher Geschichtsquellen‘ sein, allerdings mit einer starken Fokussierung nunmehr auf den gesamten Kreis Gütersloh. Wie aus dem Reihentitel ersichtlich, stehen Quelleneditionen aber auch fertige Ausarbeitungen zu familiengeschichtlichen Themen im Vordergrund. Als weitere Bände folgen Verzeichnisse der Eigenbehörigen der Herrschaft Rheda und des Klosters Herzebrock sowie eine – vollständige – Neuedition der Reckenberger Eigenbehörigen. Damit aber auch die Forschungen berücksichtigt werden, ist unter anderem eine Ausarbeitung zur mittelalterlichen Ritterfamilie von Avenstroth in Arbeit.
Info:
Christian Loefke (Hg.): Die Konskription der Eigenbehörigen der Stadt Wiedenbrück 1602 bis 1734, Norderstedt 2022 (Quellen und Forschungen zur Familien- und Höfegeschichte aus dem Kreis Gütersloh 1, hg. vom Kreisarchiv Gütersloh). 144 S. 4 Abb.
Gebundene Ausgabe: ISBN 978-3-7543-2900-9, 17,80 €
E-Book: ISBN 978-3-7562-9978-2, 1,99 €, ab dem 26. Mai 2022 5,99 €