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Die Ausländerbehörde informiert
Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine
Die Kreisverwaltung befindet sich derzeit in Kontakt mit dem Land NRW und der Bezirksregierung, um die Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Versorgung der Geflüchteten aus der Ukraine zu klären. Nach den aktuell geltenden Regelungen ist eine Einreise nach Deutschland und ein Aufenthalt für vorerst 90 Tage unproblematisch und könnte bei Anhalten der Situation auch problemlos um weitere 90 Tage verlängert werden. Alles Weitere hängt von den Entwicklungen in der Ukraine ab.
Um schnell unterstützen und reagieren zu können, bittet der Kreis Gütersloh alle Verwandten und Freunde der Geflüchteten darum, der Ausländerbehörde des Kreises folgende Unterlagen sowie Informationen zuzusenden: eine Kopie des Reisepasses beziehungsweise der ID-Karte aller Personen, die bei ihnen Aufnahme gefunden haben, das Einreisedatum sowie eine Kontaktadresse und gegebenenfalls eine Telefonnummer, unter der die geflüchteten Personen erreicht werden können. Dies geht entweder per Post an Kreis Gütersloh, Ausländerbehörde, 33324 Gütersloh oder per E-Mail an auslaenderbehoerde@kreis-guetersloh.de
Sobald entsprechende Weisungen vom Land NRW vorliegen, wird der Kreis Gütersloh die Betroffenen unter den angegebenen Kontaktdaten über das weitere Verfahren informieren.