Coronaschutzimpfung

Online Terminreservierung für vorerkrankte Personen

Wer das Angebot nutzt und sich aufgrund seiner Vorerkrankungen einen Impftermin reserviert, muss die Impfberechtigung mit einem ärztlichen Attest nachweisen. Dieses muss am Tag der Impfung beim Impfzentrum vorgezeigt werden. Wer diese Bescheinigung nicht nachweisen kann, kann nicht geimpft werden.

Das Impf-Angebot richtet sich an folgende unter § 3 Absatz 2 der Impf-Verordnung genannten Personen:

• Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung

• Personen nach Organtransplantation

• Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psy-chiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere De-pression,

• Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen

• Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung

• Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen,

• Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen

• Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung

• Personen mit chronischer Nierenerkrankung

• Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

• Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht

Darüber hinaus können unverändert Bürgerinnen und Bürger, die 1951 oder früher geboren sind, weiterhin Termine für eine Impfung im Impfzentrum über das Buchungsportal der KVWL ausmachen.