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Jobcenter Kreis Gütersloh
Weniger Widersprüche und Klagen in 2020
Für den starken Rückgang sieht Nadine Miele, Leiterin des Sachgebiets Rechtsbehelfe des Jobcenters Kreis Gütersloh, vorrangig zwei Ursachen: „Zum einen konnten durch die Auswirkungen der Pandemie kaum persönliche Termine stattfinden. Dadurch verringerte sich die Zahl der Sanktionen wegen versäumter Termine. Wobei das im Jobcenter Kreis Gütersloh ohnehin auch schon vor der Pandemie nur eine geringe Anzahl von Fällen waren“. Muss eine Sanktion nicht ausgesprochen werden, entfällt natürlich auch der Widerspruchs- oder Klagegrund.
„Zum größten Teil hat das Sozialschutz-Paket des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Frühjahr 2020 zu der Reduzierung geführt. Damit wurde der Zugang zur Grundsicherung erleichtert, um wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie für die Menschen abzumildern“, erklärt Miele. So prüfen die Jobcenter normalerweise, ob die Kosten für Unterkunft und Heizung, die den Antragsstellern erstattet werden, angemessen sind. Das berechnet sich ganz individuell vor allem nach der Größe der Bedarfsgemeinschaft sowie nach der durchschnittlichen Höhe der Mieten in der jeweiligen Kommune.
Seit dem Frühjahr 2020 werden in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes der Grundsicherung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese eigentlich zu hoch sind. Zudem wird Vermögen bis zu einer Höhe von 60.000 Euro nicht geprüft, soweit im Antrag plausibel angegeben. Dazu gehören beispielsweise selbstbewohnte Immobilien, (Betriebs-) Kraftfahrzeuge oder Altersvorsorgeprodukte. „Gerade die Punkte ‚Kosten für Unterkunft und Heizung‘ sowie ‚Einkommen und Vermögen‘ führten in den vergangenen Jahren häufig zu Widersprüchen und Klagen. Hier machen sich die vereinfachten Regeln deutlich bemerkbar“, erläutert Miele.
In 2020 wurden 98.007 Leistungsbescheide vom Jobcenter des Kreises Gütersloh versandt, gegen die 719 Widersprüche und 86 Klagen eingereicht wurden. Die meisten Widersprüche erfolgten dabei im Bereich ,Kosten der Unterkunft‘ mit einem Anteil von 22 Prozent, gefolgt von ,Einkommen und Vermögen‘ mit 18 Prozent. Die Widerspruchsquote lag rechnerisch bei 0,7 Prozent, die Klagequote bei 0,1 Prozent. Insbesondere im Bereich der Widersprüche bleibt das Jobcenter Kreis Gütersloh damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Die durchschnittliche Widerspruchsquote für Jobcenter in gemeinsamer Einrichtung in Deutschland liegt bei 2,3 Prozent und die Klagequote bei 0,3 Prozent.
Im vergangenen Jahr hat das Jobcenter des Kreises Gütersloh über 750 Widersprüche entschieden (dazu zählen auch Widersprüche aus früheren Jahren). Zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch die Antragssteller zurückgezogen. 218 Widersprüchen (rund ein Drittel) wurde ganz oder teilweise stattgegeben. Bei 39 Prozent davon führten nachgereichte Unterlagen, die dem Jobcenter bislang nicht vorlagen, zu einer neuen Entscheidung. Bei 45 Prozent der Stattgaben wurde die Entscheidung korrigiert, weil das Gesetz fehlerhaft angewendet wurde.
104 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen (dazu zählen auch Klagen aus früheren Jahren). Davon wurden etwas mehr als die Hälfte abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 44 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten Klagen werden ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsberechtigten bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachreichen.