Politische Gremien des Kreises

Zutritt derzeit nur mit Impf-, Genesungs- oder Testnachweis

Die Verpflichtung betrifft alle Teilnehmer aus Politik und Verwaltung, aber zum Beispiel auch Zuschauer und Pressevertreter. Am Eingang des Sitzungsraumes wird die Einhaltung der 3G-Regel kontrolliert; wer Nachweis und Ausweis nicht vorzeigt, darf an der Sitzung nicht teilnehmen. Für den Fall, dass gefälschte Nachweise vorgelegt werden, sieht die Coronaschutz-Verordnung auch ein Bußgeld vor.

Beim Kreis Gütersloh betrifft die Verpflichtung nicht nur den Kreistag und die Ausschüsse, sondern auch andere Gremien. Die Verwaltung weist in den Sitzungseinladungen, die über die Homepage des Kreises im Kreistagsinformationssystem abrufbar sind, auf die Einhaltung der 3G-Regel hin. Neben den allgemeinen Corona-Verhaltensregeln soll es zunächst in den Sitzungen auch bei Abstand und Maske bleiben. Grundsätzlich kann man bei solchen 3-G-Veranstaltungen auf die Maskenpflicht und den Abstand verzichten. Bei der Kreisverwaltung ist man jedoch der Auffassung, es sei besser, Abstand und Masken beizubehalten.

Erst wenn der Inzidenzwert an fünf Tagen hintereinander wieder unter 35 gefallen ist, entfällt auch die Anwendung der 3G-Regel wieder. Angesichts der derzeit hohen Inzidenzwerte ist damit aber nicht so schnell zu rechnen.