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Neue Coronaschutzverordnung
Regeländerungen ab Freitag
Der Kreis Gütersloh befindet sich derzeit noch in Stufe 3, das heißt die Inzidenz liegt zwischen 100 und 50,1. Mit der neuen Coronaschutzverordnung bedeutet das, dass sich ab Freitag, 28. Mai, im öffentlichen Raum Personen aus maximal zwei Haushalten treffen dürfen. Wie viele Leute das sind, ist egal. Für den Einkaufstrip im Einzelhandel fällt das Click&Meet-Gebot komplett weg. Das bedeutet, Kunden brauchen kein negatives Testergebnis mehr als Eintrittskarte. Dennoch ist weiterhin auf die Personenanzahl im Geschäft zu achten. Pro 20 Quadratmeter ist ein Kunde zulässig. Kontaktfreier Sport im Außenbereich auf und außerhalb von Sportanlagen ist mit bis zu 25 Personen erlaubt. Für junge Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren ist sogar jegliche Sportausübung, also auch Kontaktsport, unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Teilnehmern zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen möglich.
Änderungen gibt es für außerschulische Bildungsangebote, zu denen zählen zum Beispiel Fahrschulen und Hundeschulen. Diese dürfen im Freien unter Einhaltung der Vorgaben zum Mindestabstand, zur Maskenpflicht und zur Rückverfolgbarkeit ohne Begrenzung der Personenzahl durchgeführt werden. Angebote in Innenräumen sind möglich, allerdings ist hierzu ein negativer, bestätigter Test erforderlich. Zusätzliche Einschränkungen gibt es für die Durchführung von Unterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten: Dieser darf in Innenräumen mit maximal fünf Personen und nur bei guter Durchlüftung des Raumes stattfinden.
Auch Kulturveranstaltungen sind wieder möglich. Unter freiem Himmel dürfen maximal 500 Zuschauer teilnehmen. Voraussetzungen sind hier die Vorlage eines negativen Testergebnisses, die Einhaltung des Mindestabstandes und die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit. In Innenräumen sind in der Stufe 1 maximal 250 Besucher erlaubt, hier ist neben einer ständigen Durchlüftung, ein negativer Test, die Einhaltung des Mindestabstandes sowie die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten.
Die nächste Lockerungs-Stufe tritt ein, wenn die Inzidenz stabil unter 50 liegt. Das bedeutet, wie auch schon bei der bundesweiten Notbremse, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz unter 50 sein muss. Fällt die Inzidenz unter 35 und bleibt dort, ist Stufe 1 erreicht und es gibt weitere Lockerungen.