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Kooperation mit Mieterbund wird fortgesetzt
Rechte von Leistungsbeziehern als Mieter schützen
Das Jobcenter Kreis Gütersloh und die Abteilung Soziales können nun weiterhin in Einzelfällen Betroffene an den Mieterbund OWL e.V. vermitteln und die Kosten für den Mitgliedsbeitrag beim Mieterbund für ein Jahr übernehmen. Sie erhalten wie alle Mitglieder des Mieterbundes eine umfassende mietrechtliche Prüfung und Beratung. Die Vermittlung an den Mieterbund geschieht über die Mitarbeitenden des Kreises Gütersloh, die das Arbeitslosengeld II oder die Sachbearbeiter/innen in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die Sozialhilfe gewähren.
„Eine Fortsetzung der Zusammenarbeit ist wichtig“, sagt Kathrin Meister, Abteilungsleiterin Materielle Hilfen im Jobcenter Kreis Gütersloh. „Die Zusammenarbeit hat sich als sehr geeignet erwiesen, um auch Leistungsbezieher bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber dem Vermieter zu unterstützen. Im Falle tatsächlich ungerechtfertigter Mieten oder Nebenkosten, kommt das durch die Beratung eingesparte Geld dann dem Kreis Gütersloh zugute.“
„Jeder Mieter muss sich, unabhängig vom Einkommen, gegen unberechtigte Vermieterforderungen wehren können“, ergänzt Veronika Rosenbohm, Vorstandsvorsitzende des Mieterbundes OWL. „Wir haben das Ziel, Ihre Rechte als Mieter zu schützen und wollen, dass Sie gut und sicher bei bezahlbaren Mieten wohnen können.“
Dabei geht es um Fragen zum Mietvertrag, zu Kündigungsvereinbarungen, zur Betriebskostenabrechnung, zur Regelung bei Schönheitsreparaturen oder Mängeln in der Mietwohnung wie zum Beispiel bei Schimmelbildung. Für diese Fragen und viele mehr rund um das Wohnen zur Miete bietet der Mieterbund OWL seinen zirka 18.000 Mitgliedern umfassende Informationen und qualifizierte Rechtsberatung.
Auch in der Corona-Zeit ist und war der Mieterbund ansprechbar. Die Zahl der Beratungen war auch in den vergangenen Monaten hoch, auch wenn sie seitdem nur telefonisch stattfinden. „Die telefonische Beratung hat den Vorteil, dass in der Regel die Unterlagen bereits vorab vorliegen und die Themen fokussierter behandelt werden können“, berichtet Ralf Brodda, Geschäftsführer des Mieterbundes OWL.
In diesem Zusammenhang weist der Kreis Gütersloh darauf hin, dass die vom Jobcenter und den Sozialämtern an Leistungsberechtigte gezahlten Mieten im Regelfall pünktlich und vollständig beim Vermieter ankommen. Sollte dies ausnahmsweise nicht der Fall sein, kann der Kreis Gütersloh unter bestimmten Voraussetzungen die Mietkosten auch direkt an den Vermieter auszahlen.