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NRW-Gesundheitsministerium beobachtet Entwicklung der Inzidenz
Kreis Gütersloh bleibt heute noch in Stufe 0
Nach § 1 Abs. 4 CoronaSchVO setzt die Zuordnung (mit Wirkung für den übernächsten Tag) beim Übergang von der Inzidenzstufe 0 zur Inzidenzstufe 1 grundsätzlich voraus, dass die Inzidenz an acht aufeinanderfolgenden Tagen über 10 liegt. Die aktuelle Zählung der acht Tage hat am 22.Juli begonnen, danach ist heute der dritte Tag. Das MAGS prüft jedoch, ob es von seiner Möglichkeit Gebrauch macht, die Frist von acht aufeinanderfolgenden Tagen zu verkürzen. Dies setzt nach § 1 Abs. 4 CoronaSchVO voraus, dass ein nicht lokal begrenzter und dynamischer Anstieg der Inzidenz vorliegt.
Unter Berücksichtigung der Inzidenzen vom 22. bis 24. Juli hat das MAGS mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für eine Fristverkürzung heute noch nicht vorliegen. In Düsseldorf wird man die Entwicklung der Inzidenz jedoch weiter beobachten und prüfen, ob die Frist aufgrund der Entwicklung der Inzidenz verkürzt werden muss. Von den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW befinden sich aktuell 39 in Stufe 0 und 14 in Stufe 1.