Update aus dem Impfzentrum

Impfungen von Kontaktpersonen

Die Impfung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe und der Vorlage aller benötigten Dokumente. Die Terminvereinbarung erfolgt nach Übermittlung des vollständig ausgefüllten Antrages über die E-Mailadresse attest.impfzentrum@kreis-guetersloh.de

Personen, die bereits eine E-Mail geschrieben haben, müssen diesen Antrag nicht nachreichen. Es reicht, wenn sie diesen mit zum Impftermin bringen.

 

Kontaktpersonen von Schwangeren müssen folgende Dokumente beim Impftermin vorlegen:

·         Originalbescheinigung über die Schwangerschaft vom Gynäkologen (Mutterpass ist nicht ausreichend), nach Möglichkeit mit Nennung der Kontaktpersonen

·         Ausgefüllter Antrag zur Schutzimpfung von Kontaktperson (www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum)

 

Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen (Pflegestufe 1-5), die über 70 Jahre alt sind müssen folgende Dokumente beim Impftermin vorlegen:

·         Nachweis der Pflegebedürftigkeit (z.B. durch die Pflege- oder Krankenkasse bzw. ein ärztliches Attest), nach Möglichkeit sollen eine oder beide Kontaktpersonen namentlich genannt sein

·         Ausgefüllter Antrag zur Schutzimpfung von Kontaktperson (www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum)

 

Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen (Pflegestufe 1-5) mit einer Vorerkrankung mit einem Attest nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV vom 31.03.21 müssen folgende Dokumente beim Impftermin vorlegen:

·         Nachweis über Vorerkrankung (Attest nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV) der pflegebedürftigen Person

 

·         Nachweis der Pflegebedürftigkeit der Person (z.B. durch die Pflege- oder Krankenkasse bzw. ein ärztliches Attest), nach Möglichkeit sollen eine oder beide Kontaktpersonen namentlich genannt sein

 

·         Ausgefüllter Antrag zur Schutzimpfung von Kontaktperson (www.kreis-guetersloh.de/impfzentrum)